Architekt*in (w/m/d) in der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauordn
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Stadt Meerbusch Jobportal
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Meerbusch
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 45.500 € – 63.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören

Architekt*in (w/m/d) in der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauordn
Über diesen Job
Architekt*in (w/m/d) in der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauordnung
- Stadt Meerbusch Jobportal
- Technisches Dezernat
- Publiziert: 02.09.2025
- Publizierung bis: 04.10.2025
Wir in Meerbusch
Die Stadt Meerbusch (rd. 59.000 Einwohner) liegt in der unverwechselbaren niederrheinischen Landschaft. Gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben und rheinisches Brauchtum, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Meerbusch zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Vollzeitstelle eines / einer
Architekten/-in (w/m/d)
in der Unteren Bauaufsichtsbehörde
innerhalb des Fachbereichs 4 –Stadtplanung und Bauordnung - zu besetzen.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- eigenverantwortliche und selbständige Bearbeitung sämtlicher Vorgänge im bauaufsichtlichen Bereich, insbesondere Bauvoranfragen und Bauanträge,
- Bauberatung im bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen, technischen sowie gestalterischen Sinne,
- Abstimmung und Koordination mit internen und externen Beteiligten,
- Fertigung von Stellungnahmen und Vorlagen zu verwaltungsinternen sowie externen Vorgängen und
- Durchführung von bauordnungsbehördlichen Maßnahmen, Bauüberwachungen und Abnahmen der Bauvorhaben.
Unsere Anforderungen:
- abgeschlossenes Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder als Beamter/Beamtin die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des bautechnischen Dienstes,
- umfassende Kenntnisse im Bauordnungs- sowie Bauplanungsrecht und den einschlägigen untergesetzlichen Regelwerken,
- idealerweise mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Aufgabenbereich einer Unteren Bauaufsichtsbehörde und Kenntnisse in der Anwendung von ProBauG,
- digitale Kompetenz und sicherer Umgang mit der EDV, Datenablage und den gängigen MS-Office-Anwendungen,
- Fähigkeit zur eigenständigen und strukturierten Arbeit, Organisationsfähigkeit, Selbstdisziplin,
- Belastbarkeit, sicheres Auftreten, gute Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist,
- Verhandlungsgeschick und souveränes Auftreten im Umgang mit Entwurfsverfasser*innen und Bauherr*innen, sichere Bewertung und fachliche Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen,
- ausgeprägte Dienstleistungs- und Kundenorientierung und
- Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Einsatz des Privatfahrzeugs gegen Kostenersatz für dienstliche Zwecke im Bedarfsfall.
Wir bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche und unbefristete Beschäftigung in einer Kommune mittlerer Größe mit etwa 750 Beschäftigten,
- ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team, das großen Wert auf die fachliche Weiterentwicklung der Arbeit legt,
- bei Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis Bes.gruppe A 12 LBesG bzw. eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD ; eine höhere Vergütung ist bei entsprechenden/r Fähigkeiten und Aufgabenerledigung u. U. zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- bei besonderen persönlichen Leistungen ein jährliches Leistungsentgelt sowie eine Zusatzversorgung,
- eine Tätigkeit mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange,
- eine flexible Arbeitszeit ohne Kernzeiten im Umfang von 39 Wochenstunden für Tarifbeschäftigte bzw. 41 Wochenstunden für verbeamtete Personen,
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen unterschiedlichen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u.U. möglich, angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.
Als Ansprechperson, gerne auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung, steht Ihnen der Leiter der Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz, Herr Michael Strube Tel.: 0 21 50 / 916-162 zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 04. Oktober 2025 an die
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

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