Hebamme / Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d) mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme / Familien-, G
Hebamme / Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d) mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme / Familien-, G
Hebamme / Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d) mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme / Familien-, G
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Stadt Meerbusch Jobportal
Gesundheit, Soziales
Meerbusch
- Art der Anstellung: Teilzeit
- 46.000 € – 62.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Hebamme / Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d) mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme / Familien-, G
Über diesen Job
Hebamme / Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d) mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme / Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Stadt Meerbusch Jobportal
- Verwaltungsgebäude Dezernat II
- Berufserfahrung
- Soziale Berufe (Sonstige)
- Publizierung bis: 23.08.2025
Wir in Meerbusch
Die Stadt Meerbusch (rund 59.000 Einwohner) liegt in der unverwechselbaren niederrheinischen Landschaft. Gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben und rheinisches Brauchtum, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Meerbusch zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.
Zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
ist die nachstehende Stelle
Hebamme/Kinderkrankenpfleger*in (w/m/d)
mit Zusatzqualifikation zur Familienhebamme/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
im Rahmen einer
Teilzeitbeschäftigung
mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von
28,5 Std. im Fachbereich 21 - Jugend (Jugendamt) -
für den Elternbesuchsdienst im Rahmen der frühen Förderung von Familien zu besetzen.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Familien nach einer Geburt im Rahmen des Eltern-Babybesuchsdienstes einen Hausbesuch anbieten mit dem Ziel, sie bei der Bewältigung von lebens- und alltagspraktischen Problemen zu beraten, ihnen hilfreiche Unterstützung bei der Säuglingspflege und zur Kindersicherheit zu geben, den Aufbau einer stabilen Mutter-Kind-Beziehung zu fördern und ggfs. weitergehende Beratung durch die entsprechenden Dienste oder Fachstellen zu vermitteln
- Bei Vorliegen der Zusatzqualifikation "Familienhebamme / Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" erfolgt der Einsatz ebenfalls in der Fachstelle Frühe Hilfen in der längerfristigen gesundheitsorientierten Familienbegleitung
Unsere Anforderungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Hebamme/Kinderkrankenpfleger*in mit der Zusatzqualifikation zur Familienhebamme/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Eine Persönlichkeit, die offen auf Menschen - hier insbesondere die jungen Eltern - zugehen kann und in der Lage ist, schnell eine vertrauensvolle Gesprächsbasis zu schaffen
- Sehr gute und verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache
- Eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, Flexibilität, Belastbarkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft zu flexibler Gestaltung der Arbeitszeit nach den Anforderungen der Familien
- Zur Wahrnehmung der Außendiensttätigkeit ist die Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten KFZ gegen Wegstreckenentschädigung erforderlich
- Gute EDV-Kenntnisse in der Anwendung des MS-Office-Paketes runden das Anforderungsprofil ab
Wir bieten:
- Eine interessante, abwechslungsreiche Beschäftigung in einer Kommune mittlerer Größe mit etwa 750 Beschäftigten
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team, das großen Wert auf die fachliche Weiterentwicklung legt
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Angebot regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- Eine Vergütung nach Entgeltgruppe EG 8 TVöD
- Bei besonderen persönlichen Leistungen ein jährliches Leistungsentgelt, sowie eine Zusatzversorgung
- Eine Jahressonderzahlung und 30 Tage Urlaub jährlich sowie eine flexible Arbeitszeit ohne Kernzeiten im Umfang von 28,5 Wochenstunden
- Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen unterschiedlichen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt.
Aufgrund der Tätigkeitsschwerpunkte richtet sich die Ausschreibung vorrangig an weibliche Interessentinnen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht.
Bei inhaltlichen Fragen - gern auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung - steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs 21, Frau Stefanie Fandel, Telefon 02159/916-555, bzw. der zuständige Abteilungsleiter Jugendarbeit, Jugendschutz und Frühe Hilfen, Herr Jochen Tscheschlog, Telefon 02159-916 319, zur Verfügung.
Bei inhaltlichen Fragen - gern auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung - steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs 21, Frau Stefanie Fandel, Telefon 02159/916-555, bzw. der zuständige Abteilungsleiter Jugendarbeit, Jugendschutz und Frühe Hilfen, Herr Jochen Tscheschlog, Telefon 02159-916 319, zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre
Onlinebewerbung
mit den üblichen Unterlagen bis zum
23. August 2025.