Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Freistaat Sachsen
Öffentliche Verwaltung
Meißen
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Über diesen Job
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An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) ist ein Ausbildungsplatz für die dreijährige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2026 zu besetzen.
Die Hauptaufgaben der HSF Meißen sind es, die Studierenden der Hochschule in einem dualen Studium auf die künftigen Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung und Justiz vorzubereiten und die Fortbildung von Bediensteten des Freistaates Sachsen durchzuführen.
Im Freistaat Sachsen zählt die HSF Meißen, welche nachgeordnete Behörde des Staatsministeriums des Innern ist, zu den bedeutendsten Aus- und Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.
Während Ihrer Ausbildung werden Sie in unterschiedlichen Bereichen der Hochschulverwaltung wie z. B. Haushalt, Personal und Studienangelegenheiten sowie im Fortbildungszentrum eingesetzt. Die abgeschlossene Ausbildung qualifiziert für Aufgaben in der mittleren Funktionsebene der gesamten öffentlichen Verwaltung.
Zu den Arbeitsaufgaben einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung gehören unter anderem:
- Verwaltungsverfahren in unterschiedlichen Rechtsgebieten durchführen,
- Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Beschaffung sowie Bearbeitung von Buchungsvorgängen nach haushaltsrechtlichen Vorgaben,
- personalrechtliche Angelegenheiten bearbeiten und Vergütungen berechnen,
- Beratung unterschiedlicher Personengruppen in Verwaltungsangelegenheiten,
- Arbeitsabläufe koordinieren und organisieren sowie
- Schriftstücke verfassen und Widersprüche prüfen.
Zwingende Voraussetzungen für den zu besetzenden Ausbildungsplatz sind:
- mindestens ein Realschulabschluss mit im Durchschnitt guten Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung und Informatik sowie
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf dem Qualifizierungsniveau C 2 (Bitte Nachweis beifügen, sofern nicht Muttersprachler)
Von Vorteil sind absolvierte Praktika in der öffentlichen Verwaltung.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften haben,
- sich auf vielfältige Einsatzbereiche freuen,
- kommunikativ, zuverlässig und flexibel sind,
- dienstleistungsorientiert, selbständig, sorgfältig und gern im Team arbeiten,
- eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft sowie eine gute Auffassungsgabe besitzen und
- bereit sind, sich auch nach Abschluss der Ausbildung kontinuierlich fortzubilden.
Die dreijährige duale Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte und erfolgt an der HSF Meißen, im Beruflichen Schulzentrum Freital-Dippoldiswalde sowie im Ausbildungszentrum Bobritzsch. Darüber hinaus sind externe Praktika bei anderen Behörden geplant.
Auf das Berufsausbildungsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Anwendung.
Die Ausbildung wird in der Regel in Vollzeit absolviert. Die Möglichkeit einer Berufsausbildung in Teilzeit kann im Einzelfall geprüft werden.
Wir bieten Ihnen:
- eine attraktive monatliche Ausbildungsvergütung (im 1. Ausbildungsjahr 1.236,82 Euro),
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit,
- betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung,
- 30 Tage Urlaub, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei,
- ein vergünstigtes Monatsticket für den ÖPNV (Job-Ticket),
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement sowie eine moderne und ergonomische Arbeitsplatzausstattung,
- eine Mensa zur Mittagsversorgung.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. März 2026. Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, das aktuelle (Halbjahres-) Zeugnis bzw. das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule sowie gegebenenfalls Nachweise über Praktika beizulegen. Abiturienten und Fachoberschüler reichen bitte zusätzlich das Abschlusszeugnis der 10. Klasse ein.
Bitte fassen Sie bei einer Bewerbung per E-Mail die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.
Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.
Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.
Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und fordern Sie daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wir bitten, der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis beizufügen.
Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
