Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht
Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht
Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht
Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht
Freistaat Sachsen
Öffentliche Verwaltung
Meißen
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 54.500 € – 67.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht
Über diesen Job
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An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) ist am Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine Stelle als Dozentin oder Dozent für Besonderes Verwaltungsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
An der HSF Meißen unterrichten Dozenten (m/w/d) den sächsischen Verwaltungsnachwuchs in verschiedenen Lehrgebieten mit hohem Praxisbezug und einer Orientierung auf die Vermittlung von Problemlösungskompetenzen. Die ausgeschriebene Stelle umfasst das Lehrgebiet Besonderes Verwaltungsrecht in ausgewählten Schwerpunkten wobei die konkreten Schwerpunkte in Abhängigkeit der persönlichen Kompetenzen abgestimmt werden. Schwerpunkte des Lehrgebietes sind Allgemeines Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Baurecht und Gewerberecht. Darüber hinaus kommt ein Einsatz im Staatsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht in Betracht. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Bedarf auch an anderen Fachbereichen zu lehren.
Als Dozent an der HSF Meißen bereiten Sie die Studierenden auf deren künftige Aufgaben in der Verwaltung vor. Die Vermittlung der Lehrinhalte umfasst dabei nicht nur die didaktische Aufbereitung des Lehrgebietes, sondern auch einen interdisziplinären Blick auf die Anforderungen der Verwaltung.
Der Fachbereich Allgemeine Verwaltung bildet den Verwaltungsnachwuchs des Freistaates Sachsen und der kommunalen Selbstverwaltungsträger in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (LG 2.1) in einem grundständigen und einem berufsintegrierenden Studiengang Allgemeine Verwaltung (LL.B.) aus. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang Public Governance (M.Sc.) rundet das Studienangebot ab. In allen Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der fachbezogenen Lehre. Diese findet überwiegend in Präsenz in Seminargruppen von bis zu 30 Studierenden statt. Das ermöglicht Ihnen eine sehr freie und bedarfsgerechte Gestaltung der Lehrveranstaltungen, in der unterschiedliche Lehrformate, wie Lehrgespräch, Vorlesung, Gruppenarbeit individuell kombiniert werden können.
Im Bereich der anwendungsorientierten Forschung ist die HSF Meißen durch Fachnetzwerke und Kontakte zu Praxispartnern in der Verwaltung gut vernetzt. Die Forschungstätigkeit wird administrativ durch das Sächsische Institut für Verwaltungsinnovation (SIVIM) unterstützt. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit studentischen Hilfskräften bei Forschungsprojekten möglich.
Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):
- der Abschluss als Volljurist oder
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Abschluss Diplom, Master oder vergleichbar – als Fachhochschulabschluss, ist ein Master erforderlich – die Kombination aus Bachelor- und Masterabschluss muss mindestens 300 ECTS umfassen)
- in einer Fachrichtung mit nachweislich 30 ECTS-Punkten für fachtheoretische Module des Öffentlichen Rechts, die auch Teil eines abgeschlossenen Bachelorstudiengangs sein können
- in Verbindung mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in der Eingriffsverwaltung (auch außerhalb der genannten Lehrgebiete möglich).
Zwingend erforderlich sind zudem gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf dem Qualifizierungsniveau C2.
Von Vorteil sind (bitte Nachweise beifügen):
- Lehrerfahrung in der beruflichen oder akademischen Ausbildung,
- die Laufbahnbefähigung LG 2.1 im fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst.
Erwartet werden darüber hinaus:
- die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1 bis 3 Sächsisches Hochschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung an den Hochschulen im Geschäftsbereich genannten Dienstaufgaben,
- die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu anwendungsorientierter Forschung und Beteiligung an entsprechenden Projekten der Hochschule sowie
- die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, auf dem Sie die Zukunft unseres Landes mitgestalten können,
- bedarfsorientierte, vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- das Arbeitszeitmodell der Regelstundenverpflichtung sowie
- eine Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte.
Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen mit einer Vergütung nach E 13 oder E 14 TV-L. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen besteht die Möglichkeit eine Verbeamtung mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15. Im selben Rahmen besteht für Beamte die Möglichkeit der Versetzung und Beförderung.
Um den Praxisbezug zu stärken, sollen Dozenten an der HSF Meißen nach sechs Jahren Lehrtätigkeit eine Praxisphase bei einer Behörde durchlaufen. Zeitpunkt, Dienstort und Verwendung werden individuell abgestimmt und richten sich neben persönlichen Präferenzen auch nach den Bedürfnissen für Lehre und Wissenschaft. An die Praxisphase schließt sich wieder die Lehrtätigkeit an der Hochschule an.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc. sowie ggf. dem Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte) bis zum 29. September 2025.
Bitte fassen Sie bei einer Bewerbung per E-Mail die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.
Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vorlesungsfreien Zeit an der Hochschule, Probevorlesungen erst im November 2025 durchgeführt werden können.
Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.
Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und fordern Sie daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wir bitten, der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis beizufügen.
Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Es ist ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen. Daher werden mit Hinweis auf das Sächsische Gleichstellungsgesetz Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
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