Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 „Vollzug“
Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 „Vollzug“
Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 „Vollzug“
Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 „Vollzug“
Land Schleswig-Holstein
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Neumünster
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 56.500 € – 74.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 „Vollzug“
Über diesen Job
Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 3 „Rückkehrmanagement“ am Standort Boostedt die Stelle als
Leitung (m/w/d) des Dezernats 33 Vollzugauf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Ihre Aufgaben
- Leitung, Aufbau, Weiterentwicklung und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
- Bearbeitung von komplexen Sachverhalten des Vollzugs
- Leitung der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (u.a. Abschiebungen, Überstellungen im Rahmen des „Dublin-Verfahrens“ und Sammelrückführungen)
- Weiterentwicklung der Digitalisierung des Dezernates in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Landesamt
- Koordinierung der aufgabenbezogenen Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden, Justizvollzugsanstalten sowie der Landes- und Bundespolizei und den Vollzugsstellen anderer Bundesländer
- Aufgabenbezogene Vortragstätigkeiten
Der/die Stelleninhaber/in wird zur nebenamtlichen Vollzugskraft bestellt.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei (Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.) oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
- eine vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II)
- Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen
- nachgewiesene Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten (vorzugsweise in operativen Bereichen)
- sichere Verwaltungsrechtskenntnisse insbesondere hinsichtlich des Vollzugs von Verwaltungsakten unter Anwendung unmittelbaren Zwangs
- Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen und unregelmäßigen Dienstzeiten auch während der Nachtstunden
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
- Verantwortungsbewusstsein, soziale sowie interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit
- hohes Maß an Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit
- entschlossene und rechtskonforme Entscheidungsfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- Empathie und ausgeprägte Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeit
- Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
- reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
12. Januar 2026
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „Dezernatsleitung 33 (LZF33)“, Dezernat 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen (E-Mail: michelle.clasen@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-181) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier (E-Mail: nadine.schier@lfa.landsh.de oder Tel.: 04393 967 10-229).