Duales Studium Soziale Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe
Duales Studium Soziale Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe
Duales Studium Soziale Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe
Duales Studium Soziale Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe
Dualen Hochschule Gera
Gesundheit, Soziales
Nordhausen
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Duales Studium Soziale Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe
Über diesen Job
Dienstag, 20. Januar 2026, 08:18 Uhr
Die Jugendsozialwerk Nordhausen gGmbH steht für mehr als 25 Jahre Kompetenz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich Schule und Hilfen zur Erziehung. Ziel unserer Arbeit ist die personenzentrierte Arbeit für bestmögliche Bildung und Entwicklung der uns anvertrauten jungen Menschen.
Auch 2026 bieten wir wieder ein duales Studium im Studiengang Kinder- und Jugendhilfe / Soziale Arbeit an.
Die theoretische Ausbildung findet an der Dualen Hochschule Gera statt.
Die praktischen Ausbildungsphasen werden in unseren Jugendhilfeeinrichtungen in Stadt und im Landkreis Nordhausen absolviert.
Eintrittsdatum: 01.10.2026
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dank seines dualen Konzepts mit abwechselnden Theorie- und Praxisphasen zeichnet sich das Studium durch besondere Praxisnähe aus. Die Student(inn)en erwerben neben den fachlichen Kenntnissen ein hohes Maß an Handlungs- und Sozialkompetenz.
Durch den ständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis wird die Zeit effektiv genutzt und die Student(inn)en können schon früh anspruchsvolle Aufgaben übernehmen.
Voraussetzungen
- zur Studienzulassung ist die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife notwendig
- Interesse im pädagogischen Bereich
Wir bieten
- Studierende erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
- Während der gesamten Ausbildungsphasen werden Sie in unseren Einrichtungen von Fachpersonal angeleitet und betreut und entwickeln Ihre persönlichen Kompetenzen weiter. Durch die bereits erworbenen praktischen Erfahrungen eröffnen sich große Chancen nach dem Studium anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen.
- nach erfolgreichen Abschluss des Studium besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein festes Dienstverhältnis
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Gern können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@jugendsozialwerk.de senden. Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht zurückgesendet. Falls Sie Ihre Unterlagen zurückgesendet bekommen möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Der Umwelt zuliebe, bitten wir von Papierbewerbungen möglichst Abstand zu nehmen. Die Bewerbungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens entsprechend datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Auch 2026 bieten wir wieder ein duales Studium im Studiengang Kinder- und Jugendhilfe / Soziale Arbeit an.
Die theoretische Ausbildung findet an der Dualen Hochschule Gera statt.
Die praktischen Ausbildungsphasen werden in unseren Jugendhilfeeinrichtungen in Stadt und im Landkreis Nordhausen absolviert.
Eintrittsdatum: 01.10.2026
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dank seines dualen Konzepts mit abwechselnden Theorie- und Praxisphasen zeichnet sich das Studium durch besondere Praxisnähe aus. Die Student(inn)en erwerben neben den fachlichen Kenntnissen ein hohes Maß an Handlungs- und Sozialkompetenz.
Durch den ständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis wird die Zeit effektiv genutzt und die Student(inn)en können schon früh anspruchsvolle Aufgaben übernehmen.
Voraussetzungen
- zur Studienzulassung ist die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife notwendig
- Interesse im pädagogischen Bereich
Wir bieten
- Studierende erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
- Während der gesamten Ausbildungsphasen werden Sie in unseren Einrichtungen von Fachpersonal angeleitet und betreut und entwickeln Ihre persönlichen Kompetenzen weiter. Durch die bereits erworbenen praktischen Erfahrungen eröffnen sich große Chancen nach dem Studium anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen.
- nach erfolgreichen Abschluss des Studium besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein festes Dienstverhältnis
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Führerschein: kein Führerschein erforderlich
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- Abrechnung für 6 Monate im voraus
- jederzeit monatlich kündbar (ggf. Rückerstattung)
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