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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen

Oldenburg in Holstein

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit
  • 37.000 € – 47.500 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort
  • Zu den Ersten gehören

Schulische Assistenzkraft (w/m/d) für die Schule am Wasserquell in Oldenburg, Kreis Ostholstein

Über diesen Job

Schulische Assistenzkraft (w/m/d) für die Schule am Wasserquell in Oldenburg, Kreis Ostholstein

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 25.02.2026 Besetzung zum: 01.05.2026 Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer Entgelt: TV-L E 4 - TV-L E 8 Teilzeit/Vollzeit: Teilzeit Wochenarbeitszeit TB.: 11.0 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Breslauer Straße,
23758 Oldenburg in Holstein

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

  • Svenja Löhndorf
  • E-Mail : Svenja.Loehndorf@bimi.landsh.de
  • Tel. : +49 431 988-2309

In Schleswig-Holstein werden aktuell rund 100.000 Schülerinnen und Schüler an 393 Grundschulen unterrichtet.

Ihre Aufgaben

Die Schulische Assistenzkraft unterstützt die Arbeit an den Grundschulen, indem sie unter Anleitung der Lehrkraft vor allem:

  • Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial leistet sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler beiträgt,
  • an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirkt, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistiert,
  • pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestaltet.

Das bringen Sie mit

Die Schulische Assistenzkraft muss über die Fähigkeit und die Bereitschaft verfügen, Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zugewandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten und insbesondere durch das Gespräch an einer Lösung mitzuwirken.

Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung hat.

Wünschenswert sind zudem bereits vorhandene Erfahrungen im Rahmen einer Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugend- und Eingliederungshilfe.

Für diese Aufgaben werden in der Reihenfolge

1 Erzieherinnen oder Erzieher

oder bereits beim Land Schleswig-Holstein (Arbeitgeber) beschäftigte Schulische

Assistenzkräfte als interne Bewerber

4 vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte

5 sozial erfahrene Personen mit wenigstens drei Jahren Erfahrung in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung

gesucht.

Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von der Schulischen Assistenzkraft die Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schulferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsurlaub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher entsprechend und beträgt für eine Vollzeitkraft höchstens 44,50 Zeitstunden.

Wir bieten Ihnen

Die Eingruppierung der Schulischen Assistenzkraft bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen von Entgeltgruppe 4 bis Entgeltgruppe 8 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • ca. 12 Wochen Urlaub / Jahr (= die Ferien)
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Gehalts-Prognose

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