Justizangestellte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit des Amtsgerichts
Justizangestellte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit des Amtsgerichts
Justizangestellte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit des Amtsgerichts
Justizangestellte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit des Amtsgerichts
Amtsgericht Pfaffenhofen
Öffentliche Verwaltung
Pfaffenhofen an der Ilm
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 44.000 € – 57.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Justizangestellte/r (m/w/d) in einer Serviceeinheit des Amtsgerichts
Über diesen Job
Das Amtsgericht Pfaffenhofen sucht ab 01.01.2026 eine/n Beschäftigten (m/w/d) in Teilzeit (20 Std./Woche) für den Einsatz in einer Serviceeinheit.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Justizangestellte/Beschäftigte) bei den Gerichten sind gemeinsam mit den Justizfachwirten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Richtern oder Rechtspflegern in Serviceeinheiten eingesetzt.
Ihre Aufgaben:
- Datenerfassung in einem justizspezifischen EDV-Programm
- Bearbeitung der Post
- Aktenführung, Aktenverwaltung, Aktenaussonderung in Papierform/digital
- Ausführung von Verfügungen des Richters bzw. Rechtspflegers (Ladungen, Zustellungen, Schreibwerk, Diktate)
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, Rechtskraftvermerke
- Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten)
- Abwicklung des Telefon- und Parteiverkehrs
- ggf. Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
Das bringen Sie mit:
- Eine abgeschlossene Ausbildung z. Rechtsanwalts-, Notar- oder Justizfachangestellten
- Gute PC-Kenntnisse (es kommen auch justizeigene Programme zum Einsatz)
- Gute Fähigkeiten bei der Texterfassung und -bearbeitung
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Aufgeschlossenheit
- Belastbarkeit, Strukturiertheit, Selbständigkeit
- Fortbildungsbereitschaft
Das bieten wir Ihnen:
- Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
- Gleitende Arbeitszeit (20 Stunden pro Woche) entweder mit 5 Tage pro Woche Vormittags oder 3 ganze Tage pro Woche (eine Arbeitszeiteinteilung ausschließlich am Nachmittag ist nicht möglich).
- 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Weihnachtsgeld
- Fortbildungsangebote
Die Teilzeitstelle ist (zunächst) befristet auf 12 Monate gem. § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 8 TV-L, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Tätigkeit ausgeübt wird. Die Möglichkeit auf Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 9a TV-L besteht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (oder ihnen gleichgestellte) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.