Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
Landkreis Mansfeld-Südharz
Öffentliche Verwaltung
Sangerhausen
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 37.000 € – 50.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
Über diesen Job
Beim Landkreis Mansfeld-Südharz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiter Trichinenuntersuchung (m/w/d)
im **Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung **am Standort Sangerhausen zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle (20 h/Wo.), die mit der Entgeltgruppe 4 TVöD bewertet ist. Die regelmäßige Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und einsatzfreudige Persönlichkeit, die belastbar ist und neben guten fachlichen Kenntnissen über ein sicheres und freundliches Auftreten verfügt sowie selbstständig und konfliktfähig arbeiten kann.
Wir bieten Ihnen in unserer Verwaltung:
- **Beruf und Familie: **ein familienfreundliches und modernes Arbeitsumfeld, ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld, flexible Arbeitszeiten
- **Finanzen: **betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und die Möglichkeit einer zusätzlichen leistungsorientierten Bezahlung, Möglichkeit des Fahrradleasings, Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
- Gesundheit: Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Bildung: Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
Das erwartet Sie:
Zu den Arbeitsaufgaben dieser Stellen gehören schwerpunktmäßig u. a.:
- Vorbereitung und Ansatz der Trichinenproben für die gewerbliche Schlachtung und Wildschweine gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625 und Verordnung (EU) 2015/1375
- Entgegennahme von Untersuchungsgebühren bei Wildschweinen in bar, einschließlich Ausstellung von Quittungen und Ausfüllen der Wildursprungsscheine nach Gebührenordnung des Landkreises
- Abrechnung und Einzahlung der vereinnahmten Gebühren, einschließlich Erstellung der Annahmeanordnungen
- Dokumentation und Erstellung einer Übersicht aller Probenuntersuchungen (inkl. Wildursprungsschein, Schlachtbetrieb, Probenanzahl etc.)
- Benachrichtigung der Antragsteller über das Untersuchungsergebnis telefonisch und schriftlich (bei negativen Befunden)
- Erstellung monatlicher, halbjährlicher und jährlicher Statistiken zur Trichinenuntersuchung
- Planung und Organisation des Laborbedarfs (Verbrauchsmaterialien und Gerätschaften)
Ihre Voraussetzungen:
Erforderlich ist:
- Berufsabschluss in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Schlachtung, Fleischverarbeitung und –hygiene oder Labor vermittelt (wie z. B. Laborant (m/w/d), Fleischer (m/w/d), Schlachter (m/w/d), Metzger (m/w/d) u.ä.)
- Befähigungsnachweis als amtliche Fachassistentin gem. § 3 (1) Nr. 4 Tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung oder Bereitschaft zum Erwerb
Erwünscht sind:
- Bereitschaft zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Durchführung von Trichinenuntersuchung
- sicherer Umgang mit Office Anwendungen (Word, Excel etc.) oder vergleichbaren Programmen
- Laborkenntnisse wünschenswert
- Engagement und Belastbarkeit
- Teamfähigkeit und selbständige Arbeitsweise
Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.
Bitte bewerben Sie sich online über Interamt.de bis zum 04.03.2026 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, dienstliche Beurteilungen und Arbeitszeugnisse). Um sich online bewerben zu können, ist eine Registrierung bei Interamt erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz engagiert sich aktiv für Chancengleichheit. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Bitte sehen Sie von Bewerbungen auf dem Postweg und per Mail ab.
Weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes finden Sie hier:
Datenschutz- und Genderhinweis (https://www.interamt.de/cms/legal/Datenschutz-und-Genderhinweis.html#222)
Bei technischen Fragen berät Sie gern:
Frau Kießling, Amt für Personal und Organisation, Tel.: 03464 535 2306
André Schröder
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.