Integrationsbegleitung (m/w/d)
Integrationsbegleitung (m/w/d)
Integrationsbegleitung (m/w/d)
Integrationsbegleitung (m/w/d)
Kindergarten „Bärenkinder“
Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine
Schwerin
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 46.000 € – 59.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Integrationsbegleitung (m/w/d)
Über diesen Job
Wir suchen Sie für unser Team als
Integrationsbegleitung (m/w/d)
Bereich: Kindergarten; in Vollzeit; zunächst befristet für 12 Monate
Der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. (Caritas im Norden) ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche in Norddeutschland. Über 2.400 Beschäftigte arbeiten hier unter dem Leitwort "Not sehen und handeln". Unsere Integrationshelfer*innen unterstützen Kinder und Jugendliche von 2 bis 27 Jahren mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrem Alltag in Schule, Hort und Kita bei der Integration.
Hier wirst Du gebraucht
– Begleitung eines fünfjährigen Jungen mit Besonderheiten im sozial-emotionalen Bereich von 8:45 Uhr bis 16:45 Uhr
– Stärkung in seinem Alltag im Kindergarten / Altersgerechte Teilhabe in der Gruppe unterstützen und ermöglichen
– Unterstützung im Umgang mit Emotionen und in Konfliktsituationen
– Hilfestellung geben bei der Entwicklung von Frustrationstoleranz und der Einhaltung von Regeln und Grenzen
– Dokumentation des Alltags und das Schreiben von Wochenberichten
– Zusammenarbeit mit pädagogischem Personal, Eltern und der Koordination der Caritas
Das macht Dich aus
– Abschluss einer geeigneten pädagogischen oder medizinischen Ausbildung
(
z. B.
Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Ergotherapeut*in oder
eines geeigneten Studiums (z. B. Heilpädagog*in, Sozialpädagog*in)
– Eigenständiges Arbeiten
– Gute MS-Office-Kenntnisse (Outlook, Word und Excel)
– Führerschein und PKW (für Vertretungseinsätze)
– Anerkennung und Umsetzung unseres christlichen Leitbildes
Das macht uns aus
– Vergütung nach dem Tarif der Caritas (AVR, Anlage 33)
– Zulagen und Jahressonderzahlung
– Zusätzlich 6 % vom Bruttolohn für Ihre Altersversorgung (KZVK)
– 30 Tage Regelurlaub (31 Tage 2026)
– Offene, teambezogene Dienstgemeinschaft
