Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d)
Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d)
Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d)
Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d)
Landratsamt Ravensburg
Öffentliche Verwaltung
Weingarten
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 43.000 € – 58.500 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d)
Über diesen Job
Sachbearbeiter/in Unterhalt nach dem SGB II (w/m/d) im Jobcenter,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit.
Das Jobcenter ist als kommunaler Träger für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zuständig. 170 Mitarbeitende beraten, unterstützen und vermitteln an 3 Standorten rund um die Themen Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung.
Ihre Aufgaben bei uns
- Unterhaltsheranziehung nach dem SGB II
- Prüfung des Übergangs von Ansprüchen nach § 33 SGB II
- Berechnung, Geltendmachung, Verfolgung und gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Fertigung von Schriftsätzen an Rechtsanwälte und Gerichte
Ihr Profil
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl. Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts - Public Management, eine Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in oder vergleichbar
- Sie sind team- und kooperationsfähig
- Sie sind entscheidungsfähig und ergebnisorientiert
- Sie verfügen über eine hohe Sozialkompetenz und wertschätzende Kommunikation
Unser Angebot
- Eine tarifgerechte Vergütung in Entgeltgruppe 9c (TVöD)
- Im Beamtenverhältnis eine Besoldung in A 11
- Eine unbefristete Einstellung als Sachbearbeiter/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Weingarten
- Raum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, verschiedene Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, eine attraktive Altersvorsorge, ein JobTicket, Firmenfitness, Job-Fahrrad u.v.m.
Gestalten Sie unseren Landkreis mit.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 21.01.2026.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Egger, Leiter des Sachgebiets Zentrale Dienste im Jobcenter unter 0751 85-8120.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
