Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste"
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste"
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste"
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr,Wohnen und ländlichen
Öffentliche Verwaltung
Wiesbaden
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 44.000 € – 58.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste"
Über diesen Job
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und **ländlichen Raum **sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) im Fahrdienst für das Referat Z 1 "Organisation, Zentrale Dienste" bis EntgGr. E 4 PKW-Fahrer-TV-H
Das Referat ist zuständig für die Zentralen Dienste und die Organisation des Ministeriums einschließlich der nachgeordneten Behörden.
_________________________
IHR AUFGABENBEREICH
- Einsatz in der Fahrbereitschaft des Ministeriums (Einsatzregion: Hessen, Deutschland, Europa)
- Abwesenheitsvertretung der Cheffahrer
- Pflege des Fuhrparks sowie alle anfallenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Fahrzeuge
- Unterstützung des Zentralen Dienstes des HMWVW
AUSBILDUNG/KENNTNISSE
- Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise als Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin oder in einem artverwandten technischen Bereich.
- Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B.
- Sie können eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und Fahrpraxis vorweisen.
SIE BRINGEN MIT
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie äußerste Diskretion und Verschwiegenheit werden vorausgesetzt
- Gute Umgangsformen, gewandtes und sicheres Auftreten verbunden mit einem guten mündlichen Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
- Gepflegtes Äußeres und gutes fahrsicheres Können
- Überdurchschnittliches Engagement und ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der täglichen Arbeitszeiten
- Bereitschaft zu Überstunden (in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen).
- Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen
WIR BIETEN IHNEN
- Einen sicheren Arbeitsplatz im Zentrum der Landespolitik mit klaren, verantwortungsvollen Aufgaben im öffentlichen Dienst
- Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte Fortbildungsmöglichkeiten
- Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements und der Personalentwicklung, z.B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern und externe Personalberatung
Die Gehaltsspanne liegt je nach Eingruppierung bei monatlich ca. 3.500 € bis 4.700 € brutto. Mögliche Zeitzuschläge und Erhöhungen des Pauschalentgeltes bei Einsatz als Chef- bzw. Ministerfahrerin bzw. Chef- bzw. Ministerfahrer ergeben sich aus den Regelungen des PKW-Fahrer-TV-H. Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung werden individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt.
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 04.02.2026 per E-Mail (mit einerDatei im pdf-Format) an **bewerbungen@wirtschaft.hessen.de (https://mailto:bewerbungen@wirtschaft.hessen.de) **unter Angabe der Kennung
Z1_Fahrdienst.
Mit der Bewerbung in einer PDF-Datei sind vorzulegen:
- Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (bzw. der Nachweis der Beantragung)
- Kopie des Führerscheins sowie ggf. weiterer Qualifikationen
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Berufsausbildungszeugnis (bei Kammerabschlüssen das Kammerzeugnis)*
- Schulabschlusszeugnisse / Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Arbeitszeugnisse
* Hinweis: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mit Hilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank "anabin" nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
