Sachbearbeiter (m/w/d) Amt für Bauen und Liegenschaften gesucht
Sachbearbeiter (m/w/d) Amt für Bauen und Liegenschaften gesucht
Sachbearbeiter (m/w/d) Amt für Bauen und Liegenschaften gesucht
Sachbearbeiter (m/w/d) Amt für Bauen und Liegenschaften gesucht
Stadt Wittenburg
Öffentliche Verwaltung
Wittenburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 43.000 € – 57.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Sachbearbeiter (m/w/d) Amt für Bauen und Liegenschaften gesucht
Über diesen Job
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Amt für Bauen und Liegenschaften
(Sachgebiet Allgemeine Bauverwaltung)
Die Stelle ist vorerst befristet (für die Dauer von 2 Jahren) und in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzten. Eine Option auf Festanstellung wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt.
Dienstleistungsbereich:
Zu Ihren Aufgaben zählen:
- Mitwirkung bei der Vorbereitung, Betreuung und Bearbeitung von städtebaulichen Planungen und Maßnahmen,
- Stadtsanierungsmaßnahmen,
- Steuerung externer Beauftragter,
- Erstellung von Stellungnahmen zur Bauleitplänen Dritter,
- Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen für politische Gremien sowie deren Umsetzung nach Beschlussfassung und regelmäßige Erstellung von Sachstandsberichten.
Einstellungsvoraussetzungen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r; oder gleichwertige Ausbildung;
- strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit; flexibles, eigenverantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten;
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
- sehr guter und sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen;
- wünschenswert sind Erfahrungen auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungs- und Baurechts;
- zudem die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Wir bieten Ihnen zudem:
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unternehmen,
- gezielte dienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 8 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 20. März 2026 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
geschäftsführend für das Amt Wittenburg Amt für Finanzen und Kommunales Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
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