Studentische Hilfskräfte (SHK) im Institut für Konstruktiven Ingenieurbau der Fakultät 5

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Studentische Hilfskräfte (SHK) im Institut für Konstruktiven Ingenieurbau der Fakultät 5

Bergische Universität Wuppertal

Fach- und Hochschulen

Wuppertal

  • Art der Anstellung: Teilzeit
  • Vor Ort
  • Zu den Ersten gehören

Studentische Hilfskräfte (SHK) im Institut für Konstruktiven Ingenieurbau der Fakultät 5

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Über diesen Job

Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte, forschungs-orientierte Campusuniversität. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 25.000 Forschende, Lehrende, Studierende und Mitarbeitende den Herausforderungen in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Ökonomie, Sozialem, Technik und Umwelt.

In der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen, im Institut für Konstruktiven Ingenieurbau, suchen wir Unterstützung.

IHRE AUFGABEN

-   

Studentische Hilfskräfte (SHK)

 

Unterstützung bei der Durchführung und Vorbereitung von Experimenten

-    selbstständige Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen nach Einweisung

-    Unterstützung und selbstständige Durchführung von allgemeinen Arbeiten rund um den Prüfhallenbetrieb

IHR PROFIL

-    eingeschriebene*r Bachelor-Student*in im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur

-    handwerkliche Vorerfahrung

-    strukturiertes, zuverlässiges und selbstständiges Erledigen von Aufgaben

Wir bieten Ihnen zu den u. a. Punkten

-    studiennahen Arbeitsplatz

-    flexible Arbeitszeiten im Umfang zwischen 8-19 Wochenstunden

-    eine angenehme Arbeitsatmosphäre sowie ein motiviertes Team

-    Interesse, die eigenen Ideen in das Team einzubringen

Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Dauer
befristet für 1 Jahr

Umfang
2 Stellen à 8-19 Wochenstunden

Kennziffer
25261

Ansprechpartner
Herr John Gurski
[E-Mail Adresse gelöscht]

Bewerbungen über
stellenausschreibungen.uni[Website-Link gelöscht]

Bewerbungsfrist
11.09.2025

 

An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancen-gerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Bewerbungen umfassen alle notwendigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, aktuelle Studienbescheinigung, ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung). Unvollständig eingereichte Bewerbungen
können nicht berücksichtigt werden!

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