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Landesinstitut Brandenburg

Erziehung, Bildung, Wissenschaft

Zehdenick

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit
  • 50.000 € – 79.000 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort
  • Aktiv auf der Suche

Schulleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin

Über diesen Job

Schulleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin

Landesinterne Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die sich in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zum Land Brandenburg befinden (Beamtinnen und Beamte des Landes sowie Beschäftigte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis).

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Schulleiter (m/w/d) am

Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum

Die Abteilung 1 umfasst den Bildungsgang der Gymnasialen Oberstufe am Standort Zehdenick und am Standort Oranienburg.
Die Abteilung 2 umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, der Berufsvorbereitung und der Beruflichen Grundbildung.
Die Abteilung 3 umfasst die Bildungsgänge der Berufsfachschule Soziales, der Fachschule für Sozialwesen, der Fachoberschule für Sozialwesen und den zweiten Bildungsweg.
Die Abteilung 4 umfasst den Bildungsgang der Berufsschule im Bereich Milchtechnologie, Körperpflege, die Berufsvorbereitung, den Bildungsgang der Fachoberschule für Wirtschaft, der Fachschule für Wirtschaft und der Berufsfachschule für sonstige Assitentenberufe.

Aufgaben:
Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen im Rahmen der Beschlüsse der Schulleitung und der schulischen Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem staatlichen Schulamt; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; entscheidet über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte; Förderung der schulischen Ausbildung der Studierenden sowie der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer oder mit mindestens einem beruflichen Fach, das dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht) oder Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers im berufstheoretischen Unterricht in der Sekundarstufe II mit einer Ausbildung, die dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht; langjährige, mindestens vier Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen oder an beruflichen Gymnasien.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, den Ausbildungsbetrieben, den zuständigen Stellen gemäß Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebs; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesG bewertet. Sofern die Stelle mit einer oder einem Beschäftigten besetzt wird, erfolgt die Zahlung eines außertariflichen Entgeltes nach Entgeltgruppe 15 Ü TV-L.

Das Amt als Schulleiter wird gemäß § 120 Landesbeamtengesetz oder gemäß § 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 06.12.2025 zu richten an das

Staatliches Schulamt Neuruppin

Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Gehalts-Prognose

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Landesinstitut Brandenburg

Erziehung, Bildung, Wissenschaft

Neuruppin, Deutschland

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