Leitung der Polizeidirektion Zwickau
Leitung der Polizeidirektion Zwickau
Leitung der Polizeidirektion Zwickau
Leitung der Polizeidirektion Zwickau
Freistaat Sachsen
Öffentliche Verwaltung
Zwickau
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Leitung der Polizeidirektion Zwickau
Über diesen Job
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Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist der Dienstposten der Leitung der Polizeidirektion Zwickau zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.
Der Dienstposten der Leitung der Polizeidirektion Zwickau ist gemäß § 24 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion,
- selbständige Lageauswertung und daraus abgeleitete Aufgabenplanung, -durchführung und -kontrolle in allen Bereichen polizeilicher Tätigkeit,
- Anleitung des Führungsstabes, der Stabsstelle Kommunikation, des Referates "Recht, Personal" sowie der Inspektions- und Revierleitungen in allen Fragen der Gefahrenabwehr, Prävention, Strafverfolgung, Verkehrssicherheitsarbeit, des polizeilichen Einsatzgeschehens sowie der Personalführung,
- Führung bedeutsamer polizeilicher Einsätze, wie z. B. bei gewalttätigen Demonstrationen, sowie Führung des polizeilichen Aufgabenteils bei Einsätzen im Katastrophenfall,
- Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen in polizeirelevanten Angelegenheiten,
- Wahrnahme der Vorgesetztenfunktion mit entsprechender Personalzuständigkeit, soweit nicht dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vorbehalten; Ausübung der Befugnisse der/s Dienstvorgesetzten, insbesondere der Disziplinarbefugnisse,
- Ernennungsbefugnis für die Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 sowie der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2,
- Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen und Haushaltsmittel,
- Einführung und Anwendung moderner Verfahren der Verwaltungssteuerung, wie z. B. Arbeitszeitflexibilisierung, Controlling, produktorientierte Steuerung und Qualitätsmanagement,
- Repräsentation der Polizeidirektion nach außen.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden sowie
- die unter Ziffer V. genannten Voraussetzungen der Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern ab Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 erfüllen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz insbesondere eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick gefordert.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü3) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
