Das sind die Eckpunkte des Gebäudetyps E
Die Bundesregierung will Bauen vereinfachen und dadurch mehr Wohnraum schaffen. Das soll mit dem „Gebäudetyp E“ gelingen. Bauherren können so von hohen und teuren Standards abweichen.
Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden. Das ist das Credo von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) seit ihrem Amtsantritt im Mai. Mit dem „Gebäudetyp E“ soll nun ein Modell geschaffen werden, um vereinfachtes und damit kostengünstiges Planen und Bauen zu ermöglichen.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird ebenfalls aktiv, denn begleitend muss das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so angepasst werden, dass Planende und Bauunternehmer ohne Haftungsrisiken dastehen.
Im Eckpunktepapier der beiden Ministerinnen heißt es: „Sowohl die Baubranche als auch Bauherrenvereinigungen beklagen, dass der Wohnungsneubau in Deutschland mit erheblichen Hürden belastet sei.“ Dabei würden insbesondere hohe Kosten hervorgehoben, die auf immer höheren Baustandards beruhten. Diese stünden einem einfachen und moderneren Bauen entgegen.
„Hier soll der Gebäudetyp E ansetzen, mit dem das einfache, innovative und kostengünstige Bauen erleichtert werden soll“, heißt es in dem 13-seitigen Papier, das Hubertz und Hubig am Donnerstag in Berlin vorgestellt haben.
Beim Gebäudetyp E handelt es sich nicht um eine Gebäudeklasse, sondern „um die Möglichkeit, von den heute üblichen und sehr hohen Baustandards abzuweichen“, wie es in den Ministerien heißt. Der Anreiz, Wohnungen zu bauen, soll damit steigen. Denn aufgrund hoher Zins-, Grundstücks- und Herstellungskosten wird in Deutschland nach wie vor zu wenig gebaut, die Fertigstellungszahlen sind gemessen am Bedarf deutlich zu niedrig.
Ein Grund für hohe Baukosten: hohe Standards. Viele Standards sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, gelten aber als sogenannte Regeln der Technik und werden deshalb umgesetzt.
Viele Bauherren haben Sorge, verklagt zu werden, wenn sie diese Regeln ignorieren. Das soll sich mit dem Gebäudetyp E ändern. So soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Gebäudetyp-E-Vertrag abzuschließen, der zivilrechtlich verankert ist. Damit wäre es möglich, für ein geplantes Bauprojekt rechtssicher einfachere Standards zu vereinbaren.
In dem Eckpunktepapier heißt es: „Die Parteien können diesen Gebäudetyp-E-Vertrag ausdrücklich vereinbaren.“ Dann werde lediglich ein „einfacher Standard“ geschuldet. „Sofern sie keine ausdrückliche Vereinbarung hierzu treffen, verbleibt es bei der bisherigen Rechtslage.“
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Verzicht auf kostenintensive Baustandards
Die Idee zum Gebäudetyp E war noch von Hubertz’ Vorgängerin Klara Geywitz (SPD) entwickelt worden. Ein Gesetzentwurf war von der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP vorgelegt worden, konnte durch den Bruch der Koalition aber nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden.
Künftig soll sowohl beim Neubau als auch im Bestand auf Standards verzichtet werden, die nicht unbedingt notwendig sind – ohne dass Qualität und Sicherheit beeinträchtigt werden. Am Brandschutz werde also nicht gespart, heißt es in den Ministerien. Sie heben folgende Aspekte hervor:
Grundprinzip: einfache Planung.Verzicht auf kostenintensive Merkmale, etwa Keller, Tiefgarage, Stellplätze, Aufzug
Einhaltung der Mindeststandards – statt Übererfüllung – bei Schallschutz, Tragwerk, Energiestandard, Barrierefreiheit und technischer Gebäudeausstattung
Einfache Ausführungen: außen liegende Regenentwässerung, reduzierte Wand- und Deckenstärken
Einfache Technik: Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftung.
Verschiedene Bundesländer machen laut Bau- und Justizministerium vor, wie es gehen kann:
Bayern mit dem Leitfaden „Einfach bauen“ der Technischen Universität München, durch den Abstriche an der Haustechnik möglich sind
Schleswig-Holstein mit dem Regelstandard „Erleichtertes Bauen“, durch den zum Beispiel auf einen Aufzug bis zum vierten Obergeschoss verzichtet werden kann
Hamburg mit dem „Hamburg-Standard“, durch den etwa auf eine Fußbodenheizung im Flur verzichtet werden kann.
Dialog mit Wissenschaft und Wohnungswirtschaft
Der Gebäudetyp E ist nach dem sogenannten Bau-Turbo das zweite Projekt von Bauministerin Hubertz. Um es voranzubringen, ist nun ein Dialog mit Wissenschaft und Wohnungswirtschaft geplant, um gut funktionierende Beispiele zu sammeln. Danach sollen mit den Ländern, Fachkreisen und Verbänden praxistaugliche gesetzliche Regelungen erarbeitet werden. Gesucht werde der „Schulterschluss mit den Ländern und den Praktikern“, heißt es.
Geplant sind auch Ideenwettbewerbe. Später soll es Fortbildungsangebote zur Umsetzung des Gebäudetyps E geben. Die Verbände der Wohnungswirtschaft würden dabei unterstützt, eine sogenannte Rahmenvereinbarung zum Gebäudetyp E anzubieten, heißt es in den Ministerien. Das wäre quasi die Entwicklung einer Art Anbieterkatalog, aus dem Projekte mit unterschiedlichen Standards ausgewählt werden könnten.
Damit will die Regierung zusätzlich eine schnelle Vergabe von Wohnungsbauprojekten ermöglichen. Ein ähnliches Vorgehen gibt es bereits beim Bau von Wohnungen mit vorgefertigten Bauteilen.
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