๐๐ฟ๐ฏ๐ฒ๐ถ๐๐๐๐ฒ๐๐ด๐ป๐ถ๐: ๐ญ๐๐ถ๐๐ฐ๐ต๐ฒ๐ป ๐ฝ๐ฟ๐ผ๐ด๐ป๐ผ๐๐๐ถ๐๐ฐ๐ต๐ฒ๐บ ๐ช๐ฒ๐ฟ๐ ๐๐ป๐ฑ ๐ช๐ผ๐ต๐น๐๐ผ๐น๐น๐ฒ๐ป.
๐ช๐ฎ๐ ๐ฑ๐ถ๐ฒ ๐ช๐ถ๐๐๐ฒ๐ป๐๐ฐ๐ต๐ฎ๐ณ๐ ๐ฑ๐ฎ๐๐ ๐๐ฎ๐ด๐โฆ Ein Beitrag aus der Reihe "Eignungsdiagnostik kompakt"
๐ Arbeitszeugnisse haben in der Personalauswahl eine lange Tradition. So hat gesetzlich verankert jede:r Arbeitnehmende nach Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Gleichzeitig sollen sie Arbeitgebenden bei der Personalauswahl als Orientierungshilfe bezรผglich Qualifikation und Leistung der Bewerbenden dienen.
Nichtsdestotrotz sind Arbeitszeugnisse in den letzten Jahren medial in Verruf geraten und ihre Aussagekraft wird vermehrt angezweifelt.
Das scheint vor allem daran zu liegen, dass Arbeitszeugnisse nicht nur wahrhaftig, sondern auch โwohlwollendโ formuliert werden mรผssen.
๐คทโโ๏ธ Aus dieser Wahrheits- und Wohlwollenspflicht ergibt sich ein scheinbarer Widerspruch.
Wir haben uns fรผr unsere Reihe "Eignungsdiagnostik kompakt" das Ganze mal aus wissenschaftlicher Perspektive angesehen. Welche Aussagekraft steckt denn wirklich in Arbeitszeugnissen? Nur noch รผberholte Tradition? Oder doch diagnostischer Mehrwert?