7 Fehler, die Dich nach einer Kündigung Dein Arbeitslosengeld kosten
Das Arbeitslosengeld ist eine wichtige finanzielle Erleichterung nach einer Kündigung, bis Du einen neuen Job gefunden hast. Es gibt jedoch Fehler, die für eine Sperrzeit oder vollständige Streichung des Arbeitslosengeldes sorgen können – und die Du unbedingt vermeiden solltest:
1. Du kündigst ohne triftigen Grund.
Das Arbeitslosengeld soll als „Auffangnetz“ dienen, falls Du Deinen Job verlierst. Es soll hingegen nicht dazu ermutigen, ein bestehendes Arbeitsverhältnis leichtsinnig aufzugeben. Deshalb verlierst Du bei einer Eigenkündigung Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, zumindest für die Sperrzeit. Allerdings kann es triftige Gründe geben, die eine Eigenkündigung rechtfertigen und keine Sperrzeit nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um gesundheitliche Gründe, eine Kinderbetreuung, Mobbing am Arbeitsplatz, die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder deine Gefährdung am Arbeitsplatz aufgrund der Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften. In solchen Fällen musst Du diesen Grund glaubhaft darlegen können, beispielsweise durch ein ärztliches Attest.
2. Du unterzeichnest einen Aufhebungsvertrag.
Für einen Aufhebungsvertrag gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Eigenkündigung, da Du dem Jobverlust freiwillig zustimmst. Kannst Du einen triftigen Grund nennen und nachweisen, so entfällt auch bei einem Aufhebungsvertrag die Sperrzeit. Ansonsten solltest Du zumindest eine ausreichend hohe Abfindung aushandeln, um die Sperrzeit von meist zwölf Wochen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ansonsten kann es die „günstigere“ Lösung sein, den Aufhebungsvertrag abzulehnen und Dich arbeitgeberseitig kündigen zu lassen.
3. Du meldest Dich überhaupt nicht oder zu spät arbeitssuchend.
Egal, wie Du arbeitslos geworden bist, musst Du Dich innerhalb von drei Monaten vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder spätestens drei Tage nach einer (kurzfristigen) Kündigung beim zuständigen Amt arbeitssuchend melden. Zusätzlich solltest Du Dich ab dem ersten Tag nach Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Dadurch stellst Du sicher, dass Du das Dir zustehende Arbeitslosengeld erhältst – und durch die frühzeitige Meldung als arbeitssuchend ist vielleicht sogar ein nahtloser Übergang in den neuen Job möglich. Meldest Du Dich hingegen zu spät arbeitslos, so drohen weitere Sperrfristen, meist von je einer Woche ab dem Zeitpunkt Deiner Meldung.
4. Du legst keinen Widerspruch gegen eine Sperrzeit ein.
Falls Du im ersten Schritt keine Sperrzeit verhindern konntest, ist dies vielleicht nachträglich möglich. Deshalb ist es wichtig, gegen eine eventuelle Sperrzeit schnell und aktiv Widerspruch einzulegen. Dafür hast Du nur einen Monat Zeit – verpasse diese Frist nicht aus Unwissenheit oder Unsicherheit. Überlege zudem, welche triftigen Gründe Du anführen und wie Du diese beweisen kannst, um die Sperrzeit vielleicht doch noch zu umgehen, auch nach einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Gegebenenfalls lohnt sich sogar eine individuelle (anwaltliche) Beratung.
5. Du lehnst ein Arbeitsangebot ab.
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist, musst Du aktiv nach einem neuen Job suchen und bei den Bemühungen der Agentur für Arbeit mitwirken. Dies gilt insbesondere, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst, um diesen Anspruch nicht zu verlieren. Lehnst Du also zumutbare Jobangebote ohne triftigen Grund ab, wird Dir unter Umständen das Arbeitslosengeld gestrichen. Prüfe im Einzelfall und gegebenenfalls mit professioneller Hilfe, welche Jobangebote Du annehmen musst und welche triftigen Gründe eventuell dagegen sprechen. Schlussendlich ist es natürlich auch in Deinem Interesse, eine neue, zu Deinen Karrierezielen passende Anstellung zu finden.
6. Du wirkst nicht aktiv bei der Jobsuche mit.
Nicht nur das Annehmen von Vermittlungsvorschlägen ist mit dem Status „arbeitssuchend“ essentiell, sondern Du sollst auch selbst Bewerbungen schreiben, an Weiterbildungen teilnehmen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um aktiv einen neuen Job zu finden. Diese Bemühungen musst Du daher in regelmäßigen Abständen nachweisen, ansonsten droht eine Leistungskürzung oder (erneute) Sperrzeit.
7. Du reichst bei Arbeitsunfähigkeit keine Krankmeldung ein.
Zuletzt ist es wichtig, dass Du auch während einer Arbeitslosigkeit oder -suche ein Attest vorlegst, falls Du krank wirst und somit nicht in der Lage bist, die vorab geschilderte Eigeninitiative zu zeigen. Ansonsten werden unter Umständen Deine Leistungen gekürzt oder vollständig gestrichen. Lege dafür spätestens am dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Zudem musst Du auch während der Krankheitsphase Deine Mitwirkungspflichten wahrnehmen, wie die Vorlage von Folgebescheinigungen.
Fazit
Dein Recht auf Arbeitslosengeld kann eine große finanzielle Erleichterung bei beruflichen Krisen oder Veränderungen darstellen – es geht aber auch mit Pflichten einher. Versäumst Du diese, so musst Du mit Sperrzeiten rechnen und Du erhältst insgesamt kürzer die Dir zustehenden Leistungen, sprich eine geringere Gesamtsumme. Zudem gibt es Fälle, in denen Du keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbst, wie in einer Selbständigkeit. Überlege in solchen Fällen, ob und wie Du Dich freiwillig absichern kannst.
Welche weiteren Tipps kennst Du, um Sperrzeiten oder andere Probleme rund um das Arbeitslosengeld zu vermeiden? Vielen Dank für Deinen Kommentar!