8 wichtige Schritte: So planst du Mutterschutz, Elternzeit und die Rückkehr in den Job
Schwanger! Und nun? Mit guter Planung startest Du entspannt in Mutterschutz und Elternzeit –wie Du schon jetzt die Rückkehr in den Job perfekt vorbereiten kannst, verrät unsere Expertin.
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Frage der Woche:
Ich bin schwanger und freue mich sehr auf mein erstes Kind. Zugleich merke ich, dass ich immer unruhiger bei dem Gedanken werde und viele Fragen habe: Was muss ich bis wann meinem Arbeitgeber mitteilen und ab wann die Rückkehr planen – das alles überfordert mich trotz aller Freude gerade.
Liebe XING Nutzerin,
Herzlichen Glückwunsch, Du wirst Mutter. 😊 So viel schon mal vorweg: Du machst Dir unnötig viele Gedanken. In Deutschland bist Du als werdende Mutter rechtlich sehr gut abgesichert. Was Du im Job jetzt beachten musst und bereits vorbereiten kannst, erkläre ich Dir Schritt für Schritt. Und wenn Du auch noch meine Bonus-Tipps am Ende dieses Beitrags beachtest, wie Du die Kommunikation selbst während Deiner Abwesenheit orchestrierst, sollte einem entspannten Mutterschutz und einer glücklichen Elternzeit nicht mehr viel im Wege stehen.
Wann Du das genau tust, bleibt zunächst Dir überlassen. Aber natürlich gilt die Faustregel: Je mehr Zeit Du dem Arbeitgeber und Deiner Führungskraft einräumst, sich auf Deine Abwesenheit vorzubereiten, umso dankbarer werden diese darauf reagieren. Wichtig für Dich: Die Personalabteilung errechnet anhand des voraussichtlichen Geburtstermins die voraussichtlichen Mutterschutzfristen. Da musst Du selbst nichts tun. Daher ist es wichtig, dass Du ein Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin einreichst. Dieses erhältst Du von Deinem Frauenarzt oder Deiner Frauenärztin. Gleichzeitig zeigst Du Deine Schwangerschaft mittels Schwangerschaftsbescheinigung an. Nur so greifen die im Mutterschutzgesetz geregelten Schutzvorschriften.
Suche frühzeitig mit Deiner Führungskraft das Gespräch, es sei denn, Dein Verhältnis ist zerrüttet. Dann kannst Du Dich auch an die Personalabteilung wenden. Idealerweise bespricht aber Deine Führungskraft mit Dir das weitere Vorgehen: Ist ggf. ein Arbeitsplatzwechsel notwendig oder muss der Arbeitsplatz angepasst werden? Dein Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet. Findet ein solches Gespräch nicht statt, fordere dieses ein! Wenn Du einen so genannten Elternguide im Unternehmen/ in der Organisation haben, kann das Gespräch auch mit dem Elternguide stattfinden. Diese•r wird Dich auch bei den folgenden Punkten unterstützen.
Überlege Dir bereits jetzt, ob Du ggf. während des Mutterschutzes vor der Geburt arbeiten möchtest oder nicht - und kommuniziere dies. Wichtig: Du bist in keinem Fall verpflichtet, in den sechs Wochen vor der Geburt zu arbeiten und Dein Arbeitgeber darf dies unter keinen Umständen von Dir verlangen. Die meisten Frauen arbeiten in dieser Zeit nicht. Einige Schwangere möchten dies aber, weil sie z.B. noch vor der Geburt ein Projekt zum Abschluss bringen möchten. Solltest Du angeben, dass Du bis vor der Geburt arbeiten möchtest, kannst Du dies jederzeit widerrufen, sollte Dir die Situation doch zu stressig sein.
In den acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot und Du darfst selbst dann nicht arbeiten, wenn Du es wolltest (Ausnahmen kann es bei Auszubildenden geben, zwecks Prüfungen o.ä.)
Sprich mit Deiner Führungskraft spätestens einige Wochen vor dem geplanten Mutterschutz über Deine Pläne zur Elternzeit. Du musst Dich zu diesem Zeitpunkt noch nicht festlegen, wie lange Du tatsächlich in Elternzeit gehen möchtest. Tatsache ist aber: Je früher Du Dir selbst Gedanken dazu machst, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sie dies so umsetzen (abhängig natürlich u.a. vom Gesundheitszustand sowie der Kinderbetreuung). Mache deutlich, dass Du Dich nun auf die Elternzeit freust; aber genauso auf die Rückkehr. Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Du hast einen Rechtsanspruch auf die Elternzeit.
Absolut! So verpasst Du keine wichtigen Änderungen oder Umorganisationen und bringst Dich immer wieder ins Gedächtnis. Dies ist für Deine Rückkehr von Vorteil. Idealerweise stellt Dein Arbeitgeber Dir einen Paten oder eine Patin während der Elternzeit zur Seite. Diese Person sorgt dann dafür, dass Du über einen von Dir gewählten Kanal (Telefon, E-Mail, Sprachnachrichten o.ä.) auf dem Laufenden gehalten wirst und auch ggf. zu Firmenfeiern o.ä. eingeladen wirst. Manchmal übernimmt auch die Führungskraft eine solche Aufgabe. Wenn Dir niemand zur Seite gestellt wird, frage einfach aktiv danach. Die Häufigkeit der Kontaktaufnahme bestimmst ganz allein Du. Du sitzt am Steuer: Der Arbeitgeber kann Dich nicht dazu verpflichten.
Beschäftigte Dich aktiv mit dem Thema Kinderbetreuung und suche frühzeitig eine Betreuungsmöglichkeit. Je nach Region, in der Du lebst, kann dies viel Zeit in Anspruch nehmen und mit langen Wartezeiten verbunden sein. Informiere Dich über die vielfältigen Möglichkeiten der Kinderbetreuung und spreche möglichst viel mit anderen, die in derselben Situation stecken. Vielleicht arbeitet Dein Unternehmen mit bestimmten Anbietern zusammen oder hat Kooperationen mit Kindertagesstätten. Frage aktiv nach.
Toll ist es, wenn Dein Arbeitgeber ein Kontakthalteprogramm anbietet. Nutze dies in jedem Fall. Rückkehrgespräche sind damit vom Arbeitgeber bereits geplant. Falls nicht, nimm drei Monate vor Deiner geplanten Rückkehr aktiv Kontakt zu Deinem Arbeitgeber auf.
In allen Fällen einer längeren Abwesenheit empfiehlt sich neben der Inanspruchnahme möglicher Angebote seitens des Arbeitgebers, Dich zunächst einmal selbst zu fragen, was Du überhaupt willst. Unvorbereitet in ein Rückkehrgespräch zu gehen, nimmt viele Chancen und birgt das Risiko, dass Du unzufrieden wieder aus dem Gespräch gehst. Die folgenden Fragen können daher als Leitfaden für ein gutes Wiedereinstiegs-Gespräch dienen.
Frage Dich selbst, was DU willst: Vollzeit oder Teilzeit, alte Position, andere Position? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir die Rückkehr in Teilzeit zu gewähren (Ausnahme: Bei weniger als fünfzehn Beschäftigten und wenn Dein Abrbeitsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate besteht). Und er muss Dir eine gleichwertige Position anbieten. Er ist aber nicht verpflichtet, Dir die alte Stelle wiederzugeben.
Wer kann Dich unterstützen in den ersten Monaten, wenn die Kinder etwa in der Kita-Eingewöhnungszeit oft krank werden? Sprich mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin, Familie und Freundinnen und Freunden. Hole Dir Unterstützung.
Verhandle mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin: Wer macht künftig was zu welchen Anteilen? Mache daraus einen Plan und halte für Dich die wichtigsten Schritte schriftlich fest.
• Verhandle mit Deiner Führungskraft. Sei offen für Kompromisse.
• Fasse Besprochenes immer auch schriftlich zusammen.
• Halte Deine Führungskraft auf dem Laufenden.
• Bleibe bis zum Wiedereinstieg in Kontakt.
Ich wünsche Dir einen guten Aus- und Wiedereinstieg!
Nadja Alber
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Wer schreibt hier?
Nadja Alber kennt die Unternehmenskultur von der Stahl- bis zur Softwarebranche und ist seit mehr als 15 Jahren im Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig. In diesem Zuge hat sie zahlreiche Beratungsgespräche mit Eltern geführt und sich als Wegweiser für Unternehmen etabliert. Als XING Insiderin schreibt sie regelmäßig über das Thema Familie und Beruf.