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Abmahnung! Wann sie gerechtfertigt ist – und was Du als Führungskraft vorher probieren solltest

Jetzt reicht’s! Eine Abmahnung ist häufig das letzte Druckmittel, mit dem Chef·innen durchgreifen können. Doch was gilt es dabei zu beachten – und gibt es vielleicht doch eine andere Lösung?

Keine·r möchte sie bekommen, aber auch keine Führungskraft teil sie gern aus: die Abmahnung. Doch in heiklen Fällen kann sie eben zum Führungsalltag dazugehören. Doch worauf solltest Du achten, wenn sich Mitarbeitende Fehlverhalten erlauben und was könnten Alternativen zur Abmahnung sein? 

Vorweg sei gesagt: Arbeitgeber·innen können immer dann abmahnen, wenn eine Pflicht (wie im Arbeitsvertrag festgehalten) verletzt wird. Dabei sind mögliche Pflichtverletzungen aber so vielfältig wie das Arbeitsleben selbst. Die Beispiele reichen von häufiger Verspätung über Mobbing bis zu Beleidigungen, Arbeitsverweigerung und Datenschutzverletzungen. 

Da die Ausmaße und Situationen aber immer sehr individuell sind, müssen die meisten Gründe in Anbetracht der Situation gewertet werden. Häufig sprechen Chef·innen darum zunächst eine Ermahnung aus. So betonen sie, dass das Verhalten nicht durchgeht, ohne gleich eine Kündigung anzudrohen. Denn genau das bedeute eine „richtige Abmahnung“: Drohung mit der Kündigung. Was das im Detail bedeutet:  

📄🤫 Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? 

Wiederholtes Fehlverhalten 👥
Eine Abmahnung kommt oft dann ins Spiel, wenn ein Verhalten wiederholt auftritt, obwohl es vorher schon angesprochen wurde. Es kann sich um wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen oder Verletzungen der betrieblichen Ordnung handeln. 

Schwerwiegende Verstöße 🧐
Auch ein einmaliger Vorfall kann eine Abmahnung rechtfertigen, wenn er besonders schwerwiegend ist. Dazu gehören z.B. Diebstahl, grobe Beleidigungen, körperliche Übergriffe oder bewusstes Missachten von Anweisungen. 

Vertragsverletzung 📄❌
Jeder Arbeitsvertrag regelt gewisse Pflichten. Wenn diese verletzt werden, etwa durch das Ignorieren von Sicherheitsvorschriften oder Vertrauensmissbrauch, kann ebenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt sein.  

Eine Abmahnung ist übrigens nur rechtlich wirksam, wenn folgende drei Punkte enthalten sind: 

  • Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens  

  • Eine klare Aufforderung, das Verhalten in Zukunft zu ändern 

  • Eine Androhung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

💬 Statt Abmahnung: Kommunikation statt Kündigung 

 Bevor es zur Abmahnung kommt, solltest Du als Führungskraft versuchen, die Situation zu analysieren und andere Lösungswege auszuprobieren. Es gibt natürlich Fälle, die absolut inakzeptabel sind, aber meistens kann eine gute Kommunikation die Lage schon entschärfen. 

  1. Konstruktives Feedback 📢
    Oft reicht es, dem/der Mitarbeiter·in klares, konstruktives Feedback zu geben. Mach deutlich, welches Verhalten problematisch ist und warum. Hilf dabei, eine Lösung zu finden, statt nur Kritik zu üben.  

  1. Ein persönliches Gespräch suchen 🗣️
    Manchmal steckt mehr hinter einem Fehlverhalten als es auf den ersten Blick scheint. Ein offenes Gespräch kann viel klären, wenn Du empathisch nach den Gründen fragst. Zeige Verständnis, aber auch, dass es klare Erwartungen gibt. 

  1. Gemeinsam nach Lösungen suchen 👥
    Statt direkt zu sanktionieren, kann es hilfreich sein, gemeinsam mit der betroffenen Person eine Lösung zu erarbeiten. Ein Plan zur Verbesserung und konkrete Ziele können hier Wunder wirken. Es zeigt, dass Du an einer langfristigen Lösung interessiert bist und den/die Mitarbeiterin im Team halten möchtest. 

  1. Verbindliche Vereinbarungen treffen 🤝
    Wenn das Problem schon länger auftaucht, aber noch nicht abmahnungsreif ist, kann eine schriftliche Vereinbarung helfen. Hier wird festgehalten, welches Verhalten sich ändern muss und welche Konsequenzen sonst drohen. 

🤔 Wann hilft eine Abmahnung wirklich? 

Abmahnungen sollen vor allem eines bewirken: Eine deutliche Warnung aussprechen und die Möglichkeit zur Verbesserung geben. Sie ist ein letzter Versuch, bevor ernstere Konsequenzen folgen – wie z.B. eine Kündigung. Setze sie also gezielt und mit Bedacht ein, um Eskalationen zu vermeiden und nicht, um leere Drohungen auszusprechen.  

Nutze eine Abmahnung nur dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und stelle sicher, dass sie nachvollziehbar und fair ist. 

Musstest Du schon mal eine Abmahnung ausstellen? Verrat es uns in den Kommentaren! 🤗

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