Amazon sagt Übernahme von iRobot ab – Roomba-Hersteller streicht jeden dritten Job
Mit der Übernahme wollte Amazon im Markt digitaler Hausgeräte expandieren. Doch nun wird der Milliardendeal nach Bedenken der EU abgesagt. iRobot kündigt umfassende Restrukturierungen an.
Washington. Rückschlag für Amazon im Kampf um die Marktführerschaft bei intelligenten Haushaltsgeräten. Der weltgrößte Online-Händler blies wegen des Widerstands der EU-Kartellbehörde die 1,4 Milliarden Dollar schwere Übernahme von iRobot am Montag ab. Er sehe keine Möglichkeit, eine Zustimmung für den Kauf des Anbieters von „Roomba“-Staubsaugerrobotern zu erhalten.
Die EU hatte bereits im November Bedenken angemeldet. Amazon könnte den Wettbewerb beeinträchtigen, indem es Konkurrenten von iRobot den Zugang zu seiner Handelsplattform erschwert oder verweigert.
Vor einigen Tagen sagten Insider, dass die Staatengemeinschaft ihr Veto gegen den Deal einlegen werde, um die Marktposition des US-Konzerns bei intelligenten Haushaltsgeräten nicht weiter zu stärken. Zu Amazon gehört das sprachgesteuerte Assistenzsystem „Alexa“ und der Heimüberwachungsspezialist „Ring“.
Als Reaktion auf die geplatzte Übernahme brachen die Aktien von iRobot an der Wall Street um fast 19 Prozent ein und waren mit 13,80 Dollar zeitweise so billig wie zuletzt vor mehr als 14 Jahren.
Das Unternehmen kündigte umfassende Restrukturierungen an, die die Entlassung von 31 Prozent der Belegschaft oder 350 Beschäftigte umfasst. Außerdem trat Gründer Colin Angle als Firmenchef zurück. Amazon-Titel hielten sich knapp im Plus.
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Kritik wegen Marktmacht
Im vergangenen Jahr verbuchte iRobot vorläufigen Berechnungen zufolge einen Umsatzeinbruch um ein Viertel auf 891 Millionen Dollar. Der Verlust belaufe sich auf 265 bis 285 Millionen Dollar. Der „Roomba“-Macher erhält für die geplatzte Übernahme immerhin eine Abfindung von 94 Millionen Dollar.
Amazon steht wegen angeblicher Ausnutzung seiner Marktmacht seit längerem in der Kritik. So klagt unter anderem die US-Kartellbehörde FTC in einem vermutlich richtungsweisenden Verfahren gegen einige Geschäftspraktiken des Online-Händler. Diese dienten dazu, ein Monopol aufrechtzuerhalten.
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