Bei Krankheit besser zu Hause bleiben
Wir – das News & Content Team XING Schweiz – empfehlen Ihnen regelmässig lesenswerte Beiträge aus dem Bereich "Job & Karriere“. Die Grippewelle schlägt saisonal bedingt wieder um sich. Diese wollen wir zum Anlass nehmen und die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Thema Krankheit am Arbeitsplatz liefern. „Kann mir mein Arbeitgeber im Krankheitsfall von heute auf morgen kündigen? Muss ich in jedem Fall zu Hause bleiben, auch wenn ich nicht mehr ansteckend bin?“ Diesen Fragen gehen wir auf den Grund:
Wo die Grippe aktuell am stärksten zuschlägt
Seit der zweiten Januarwoche hat die Grippewelle die Schweiz fest im Griff. Besonders betroffen sind Kleinkinder bis zu vier Jahren. In welcher Region die Grippeerreger besonders stark zuschlagen, finden Sie im Beitrag von 20 Minuten.
Beide Parteien stehen gleichermassen in der Pflicht
Bei Krankheit fühlen sich viele Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt. Aus Angst den Job zu verlieren, zwingen sich daher viele krank aus dem Bett, obwohl sie dort eindeutig besser aufgehoben wären. Ist ein Mitarbeiter krank, stehen beide Parteien, Arbeitgeber und- nehmer gleichermassen in der Pflicht. Kranke Mitarbeiter arbeiten zu lassen könnte für Unternehmen teuer werden. «Vor allem wenn Betroffene dadurch am Schluss noch länger ausfielen». Mehr dazu im Artikel der Bilanz.
Besteht der Kündigungsschutz während gesamter Krankheit?
Sollten Mitarbeiter für eine längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen, so müssen sich diese rechtzeitig über die Dauer ihres Kündigungsschutzes erkundigen. Nicht in jedem Fall sind Mitarbeiter trotz Krankheit vor einer Kündigung geschützt. Mehr dazu im Artikel der Basler Zeitung.
Meditation als Prävention
Immer mehr Unternehmen setzen auf präventive Massnahmen, wenn es um Stressbewältigung geht. Durch Meditation können psychische Leiden der Mitarbeitenden frühzeitig in Angriff genommen werden, noch bevor es zum Burnout kommt. Mehr dazu im Artikel von 20Minuten.