Bietet das Arbeitsgesetz genügend Schutz für Temporärarbeitende in der Schweiz?
Das Redaktionsteam von XING Schweiz empfiehlt Ihnen regelmässig lesenswerte Beiträge zum Themenkreis «Job & Karriere». Unsichere Arbeitsverhältnisse, die zu wenig Lohn zum Leben bringen, nehmen in der Schweiz infolge der Flexibilisierung der Arbeit zu. Hat flexibles Arbeiten also zu Recht einen schlechten Ruf? Bietet das Arbeitsgesetz in diesem Bereich nicht genügend Schutz? Spannende Antworten auf diese und weitere Fragen erwarten Sie im nachstehenden Beitrag:
Macht flexibles Arbeiten krank?
In einer Studie zeigt sich, dass es einen Zusammenhang zwischen atypischen Beschäftigungen und psychischen Erkrankungen gibt. Die beiden Forscher Francesco Giudici und Davide Morselli sehen den Ursprung dafür bei der Ohnmacht, keine klare Zukunft zu haben. Doch auch das geringere Ansehen in der Gesellschaft und die Hürden, ein geregeltes Familienleben zu führen, wirken belastend. Mehr zu diesem besorgniserregenden Thema finden Sie im Beitrag des Tagesanzeigers.
Temporärarbeit soll sich häufen – doch unter verbesserten Bedingungen
Flexibles Arbeiten hat keinen guten Ruf. Das färbt sich negativ auf das Image von Temporärarbeit vermittelnden Firmen wie Adecco, Manpower und anderen ab. Doch laut dem Verwaltungsratspräsidenten von Coople, Viktor Calabrò, sollten nicht alle Firmen in den gleichen Topf geworfen werden: «Die Leute, die wir aus unserem Pool als Temporärarbeitskräfte vermitteln, sind bei uns angestellt. Dementsprechend rechnen wir für sie alle Sozialversicherungsbeiträge ab.» Können so die Bedingungen von Temporärarbeit verbessert werden? Der Tagesanzeiger berichtet.
Welche Gesetze gelten bei Zeitarbeit?
Der entscheidende Faktor für Temporärarbeit ist Folgender: Es muss ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, dem Einsatzbetrieb und einem Temporärbüro bestehen – also eine dritte Partei involviert sein. Doch bei wem ist ein Temporärer nun offiziell angestellt und muss in einem Temporärarbeitsverhältnis jeder Einsatz angenommen werden? Auf diese und weitere Fragen hat der Beobachter die richtigen Antworten für Sie.