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CSR-Berichtspflicht: Die wichtigsten Veränderungen für Unternehmen

Im März 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ beschlossen. Damit wurde die CSR-Richtlinie der Europäischen Union endgültig in deutsches Recht umgesetzt. Begründet wurde die Berichtspflicht von der EU-Kommission damit, dass Verbraucher heutzutage mehr und bessere Informationen zu diesen Bereichen verlangen und Unternehmen mehr Transparenz zeigen müssen. Ende April 2021 wurde der EU-Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie von 2014 über die Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen (NFRD) veröffentlicht. Der Entwurf der EU-Kommission zur Anpassung der Leitlinie zur CSR-Berichterstattung soll zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden. Der Vorschlag mit diesem Titel soll bis Ende 2021 beschlossen sein.

• Transparenz zu CO2-Emissionen und Klimarisiken

• Ressourcenverbrauch

• Lieferkettenmanagement

• verantwortungsbewusste Unternehmensführung

• Gleichstellung

• Arbeitssicherheit

• Finanzkennzahlen.

Ausweitung: Die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten erweitert (bisher 500) und bezieht auch inhaber- und familiengeführte Unternehmen ein (bisher nur kapitalmarktorientierte). Als Großunternehmen gelten hier alle Unternehmen, die eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR und Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. EUR haben. Nicht börsennotierte KMU fallen nicht unter die Berichtspflicht. Die EU möchte allerdings etablierte Standards (z.B. DNK) ausweisen, die die Anschlussfähigkeit von KMU an die steigenden Berichtspflichten gewährleisten.

Prüfung: Um die Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen, ist eine externe Prüfung der Inhalte vorgesehen (es soll zunächst noch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit - Limited Assurance – ausreichen).

Standardisierung: Verbindliche Standards sollen zukünftig zu substanzielleren Informationen und mehr Vergleichbarkeit führen und bis Oktober 2022 erarbeitet worden sein (Darstellung von Finanzkennzahlen gemäß der Taxonomie-Verordnung).

Verantwortung: Das Management soll aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Aufsichtsrat ist weiterhin verantwortlich für die Überwachung des Nachhaltigkeitsberichts.

Zugriff und Formate: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss ab 2024 zwingend im Lagebericht erfolgen und mit einem digitalen Tagging versehen sein. Viele KMU werden ihrer Berichtspflicht auch künftig über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger nachkommen, andere entwickeln einen integrierten Bericht für ihre Stakeholder.

Die nun vom Umweltbundsamt vorgelegte Studie zur Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen möchte Hinweise zur Weiterentwicklung der europäischen Berichtspflicht einbringen. Enthalten sind viele interessante Fakten - beispielsweise, dass die Berichterstattung zu Klima, Abfall, Wasser und Ressourcen bei Unternehmen mit einem anerkannten Umweltmanagementsystem deutlich umfangreicher ist. Zudem wird nachgewiesen, dass Unternehmen, die für ihren Bericht ein Rahmenwerk wie GRI oder DNK verwenden, ausführlicher zu diesen Themen berichten. Dass neue Richtlinie mehr Vergleichbarkeit ermöglichen wird, liegt vor allem an den Standards, die sich an den globalen Rahmenwerken orientieren.

Im Bereich Nachhaltigkeit gibt es eine Vielzahl von Datenerfassungslösungen. Die Qualität der Daten ist und bleibt allerdings noch eine große Herausforderung, ebenso die nutzerorientierte Aufbereitung und Darstellung zur Steuerung. „An Nachhaltigkeitsberichten zeigt sich nicht nur das Ganze, das ein Verhältnis zum Größeren bildet, sondern ebenso, dass richtiges Management sowie eine sinnvolle Neubesinnung auf unsere Lebens- und Wirtschaftsweise nicht nur Herz und Verstand, sondern neben dem spezifisch Menschlichen auch professionelle Maßstäbe und Standards braucht.“ (Hildebrandt/Kästle 2021)

Warum Klimaschutz für Unternehmen zur drängendsten Herausforderung geworden ist

Alexandra Hildebrandt und Stefanie Kästle: Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Mittelstand. In: CSR und Digitalisierung. Der digitale Wandel als Chance und Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft. Hg. von Alexandra Hildebrandt und Werner Landhäußer. 2. Auflage. SpringerGabler Verlag, Heidelberg Berlin 2021, S. 413-427.

Dr. Alexandra Hildebrandt schreibt über Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".

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