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ESG-Risiken: Offenlegung häufig noch unzureichend

Die European Banking Authority (EBA) hat Anfang 2022 technische Durchführungsstandards (ITS) für Kreditinstitute zur Offenlegung von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR vorgelegt. Die Vorgaben für eine transparente und detaillierte Offenlegung von ESG-Risiken sollen die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte von Kreditinstituten erhöhen und sicherstellen, dass die europäische Finanzbranche einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des EU Green Deal als Maßnahmenpaket für ein klimaneutrales Europa bis 2050 leistet. Die Offenlegungspflichten werden in den nächsten Jahren schrittweise um neue ESG-Kriterien und Vorgaben erweitert. Deshalb ist es dringlich, sich schon jetzt auf die erhöhten Anforderungen einstellen, um diese akkurat und fristgerecht erfüllen zu können. Im Rahmen der Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) untersuchte PwC Deutschland die ESG-Offenlegung von 25 führenden Kreditinstituten in Europa, darunter 14 Kreditinstitute, Landesbanken und Vermögensverwalter in Deutschland. Alle Institute legten zum 31. Dezember 2022 erstmals ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) offen (seit 2023 erfolgen die Berichte halbjährlich).

  • 96 Prozent der 25 analysierten Säule III Offenlegungsberichten haben sehr ausführliche qualitative Angaben über Umweltrisiken für das Geschäftsmodell, die Strategie, Governance und das Risikomanagement gemacht.

  • Energieausweise (EPC-Label) werden verstärkt als Kriterium für die Vergabe von mit Immobilien besicherten Krediten genutzt. Allerdings haben zahlreiche Häuser Schwierigkeiten bei der Beschaffung, Schätzung oder Meldung der Energieausweises. Acht von 25 Instituten verwenden den PCAF-Ansatz (Partnership for Carbon Accounting Financials) für die Schätzung von EPC-Daten. Allerdings ist umstritten, ob sich diese Methode dafür eignet, weil diese eigentlich für die Berechnung von CO2 -Emissionen von Gebäuden verwendet wird und nicht für die Ermittlung von EPC-Labels herangezogen werden kann.

  • Einige Berichte weisen vor allem bei der quantitativen und qualitativen Offenlegung Formatfehler auf oder sind unvollständig, wodurch die Informationen nur eingeschränkt vergleichbar sind. Unterschiedliche Berechnungsmethoden und fehlende automatisierte Validierungen der Daten führen bisweilen zu widersprüchlichen Zahlen.

  • Der Governance-Aspekt inhaltlich am geringsten ausgearbeitet und besteht teilweise nur aus wenigen Sätzen.

  • 56 Prozent veröffentlichen die Informationen als Freitext, 20 Prozent folgen der Struktur der EBA ITS. Knapp 24 Prozent kombinieren beide Ansätze – allerdings sind diese Darstellungen häufig unübersichtlich und schwer verständlich.

  • 72 Prozent entscheiden sich dafür, die verschiedenen qualitativen Teile getrennt voneinander zu behandeln. In diesen Fällen sind die Inhalte übersichtlicher gestaltet und können thematisch besser zugeordnet werden.

  • 14 Institute verzichten in ihren Berichten auf eine geografische Unterteilung ihrer physischen Risiken des Bankbuchs. Sieben Institute nehmen eine differenziertere regionale Aufschlüsselung der physischen Risiken vor. Fehlende geografische Verteilungen und Länderzuordnungen der Risikopositionen können zu erheblichen Unterschieden in den Angaben zu physischen Risiken führen (erschwert eine präzise Bewertung der Risiken). 92 Prozent liefern qualitative Angaben über Unternehmensführungsrisiken. Risiken im Bereich Soziales und Governance werden nur unzureichend berücksichtigt, letztere bestehen teilweise nur aus wenigen Sätzen. In einigen Berichten werden die Aktivitäten zur Eindämmung von Klimarisiken unvollständig, zu wenig detailliert oder gar nicht erläutert. Dadurch lässt sich deren Wirksamkeit nur schwer beurteilen. 48 Prozent der Institute machen keine Angaben dazu. Nur 24 Prozent der Institute erläutern, warum bestimmte Engagements nicht im Rahmen der GAR berücksichtigt wurden.

  • Einige Kreditinstitute weisen in ihren Offenlegungsberichten eine mangelnde Transparenz bei der Offenlegung qualitativer Informationen zu Risiken aus den Bereichen Soziales („S“) und Governance („G“) auf. Diese Risikokategorien werden häufig in einem vorgelagerten Abschnitt konsolidiert (28 Prozent) oder im Zusammenhang mit Umweltrisiken („E“) genannt.

Weiterführende Informationen:

Dr. Alexandra Hildebrandt schreibt über Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".

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