Fit for 55: Was steckt hinter dem EU-Klimaschutzpaket?
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen. Mit dem Green Deal sind zahlreiche neue Gesetze(sänderungen) verbunden. So beinhaltet das EU-Klimaschutzpaket reformierte und neue Richtlinien sowie Verordnungen der Europäischen Kommission zur Klimapolitik der EU. Das Paket „Fit for 55“ bezieht sich auf das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken (gegenüber dem Stand von 1990). Betroffen ist ein Bündel aus 13 Gesetzesvorschlägen (davon acht Überarbeitungen und fünf neue Gesetze) zur Zielerreichung 2030 und für den weitergehenden Wandel in den Bereichen Klima, Energie und Treibstoffe, Transport/Mobilität, Gebäude und Bodenverwendung, Land- und Forstwirtschaft. Dies ist auch im Europäischen Klimagesetz vorgesehen. Nun stimmte das Parlament den Einigungen zu, die Ende 2022 mit den Mitgliedstaaten zu mehreren Vorschriften des Klimaschutzpakets erzielt wurden. Die Texte müssen noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht (20 Tage später treten sie in Kraft). Damit reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger an die EU, den grünen Wandel zu beschleunigen.
Reform des Emissionshandelssystems (EHS): In den Wirtschaftszweigen, für die das System gilt, müssen die Emissionen bis 2030 um 62 % im Vergleich zu 2005 gesenkt werden.
Schaffung eines eigenen neues EHS II für Kraftstoffe aus Straßenverkehr und Gebäuden: Bis 2027 (oder 2028, wenn die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein sollten) wird auch ein Preis für Treibhausgasemissionen aus diesen Bereichen festgelegt.
Ein neues Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen soll
die Industrie in der EU schützen
Klimaschutz weltweit vorantreiben
Anreize für Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken
dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU und weltweit nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird.
Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU gilt z. B. für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Wer diese Waren einführen will, müsste die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen. Das CO2-Grenzausgleichssystem wird zwischen 2026 und 2034 mit der gleichen Geschwindigkeit schrittweise eingeführt, mit der die kostenlosen Zertifikate im Emissionshandelssystem der EU schrittweise auslaufen.
Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energie- und Mobilitätsarmut: Dieser soll dafür sorgen, dass die Klimawende gerecht und sozial inklusiv gestaltet wird. Er kommt finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern zugute, die besonders stark unter hohen Energie- und Verkehrspreisen leiden. Nach seiner vollständigen Einrichtung wird der Klima-Sozialfonds durch die Versteigerung von EHS-II-Zertifikaten finanziert, was bis zu 65 Mrd. EUR einbringen soll. Weitere 25 % des geschätzten Gesamtbudgets von 86,7 Mrd. EUR geben die Mitgliedstaaten.
Das EU-Parlament weitet den Emissionshandel aus – was das für Unternehmen bedeutet
Was bedeutet CBAM für Exporteure aus Drittländern und Importeure?
Klimaneutralität in der Industrie. Aktuelle Entwicklungen – Praxisberichte – Handlungsempfehlungen. Hg. von Ulrike Böhm, Alexandra Hildebrandt, Stefanie Kästle. Springer Gabler Verlag, Heidelberg, Berlin 2023.