Fortlaufende Stabilitätsprüfungen von pflanzlichen Arzneimitteln
Bewertung von Abweichungen und Trends
Bei den nach dem EU-GMP-Leitfaden vorgeschriebenen fortlaufenden Stabilitätsprüfungen, die auch für pflanzliche Arzneimittel durchgeführt werden müssen, liegt der Fokus der Überwachungsbehörden zunehmend auf der Bewertung von Abweichungen der Ergebnisse, z. B. von Out-of-Specification(OOS)-Ergebnissen Die Entscheidung, ob es sich um ein bestätigtes OOS-Ergebnis handelt oder nicht, liegt in der Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmers und muss im Rahmen festgelegter Standardverfahrensanweisungen erfolgen. Gemäß Kap. 6.35 EG-Leitfaden muss ein bestätigtes OOS-Ergebnis oder ein signifikant negativer Trend den zuständigen Behörden gemeldet werden. Eine Auswirkung auf im Markt befindliche Chargen ist aber in vielen Fällen nicht angemessen, da es sich bei pflanzlichen Zubereitungen um Naturstoffgemische mit einem komplexen Inhaltsstoffspektrum handelt und Abweichungen von einzelnen Inhaltsstoffen nach oben oder unten keine Auswirkungen auf die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels haben. Deshalb werden im vorliegenden Beitrag insbesondere praktische Erfahrungen bei der Bewertung von Abweichungen und Trends mit höheren und niedrigeren Gehalten anhand verschiedener Beispiele dargestellt. Da bei pflanzlichen Arzneimitteln naturbedingte Schwankungen zu erwarten sind, werden im Sinne einer differenzierten Betrachtung des Trendbegriffes Maßnahmen erst dann für erforderlich gehalten, wenn Trends von den Erfahrungswerten vieler Chargen abweichen.