Kaffee, Kippe, Kurzurlaub? Was in der Pause wirklich erlaubt ist – und was nicht
Pause heißt nicht Narrenfreiheit. Was Du darfst – und wo’s kritisch wird. Die wichtigsten Regeln für Deine Mittagspause im Job.
☕ Pausenpflicht: Ja. Pausenfreiheit: Jein.
In der Arbeitswelt gelten klare Regeln – auch für Pausen. Laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden – müssen aber im Vorfeld durch den Arbeitgeber festgelegt oder geregelt sein, z. B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
🕒 Pausen sind keine Arbeitszeit – aber auch keine „Freizeit“
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Sie dienen der Erholung und zählen somit nicht als bezahlte Arbeitszeit, außer es gibt anderslautende Regelungen. Sie sind jedoch nicht gleichzusetzen mit Freizeit im Sinne des Feierabends. Wer in der Pause tätig wird, muss sich weiterhin an bestimmte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen halten.
Darf ich in der Pause das Firmengelände verlassen?
Grundsätzlich ja. Beschäftigte dürfen sich während der Pause vom Arbeitsplatz entfernen – zum Beispiel zum Bäcker oder für einen kurzen Spaziergang. Aber: Nicht jede Tätigkeit in der Pause steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
So entschied das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 9/18 R, Urteil vom 30.01.2020), dass rein private Wege, etwa der Weg nach Hause zum Mittagessen, nicht gesetzlich unfallversichert sind. Versichert sind hingegen Tätigkeiten zur unmittelbaren Wiederherstellung der Arbeitskraft, z. B. der Weg zur Kantine oder zum Imbiss. Wer sich privat verletzt, fällt in der Regel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – zuständig wäre dann die Krankenkasse.
⚠️ Vorsicht bei Alkohol, Rauchen & Co.
Rauchen in der Pause ist nur erlaubt, wenn es betriebliche Regelungen dazu gibt – zum Beispiel ausgewiesene Raucherbereiche und Ausstempeln. Alkohol ist in vielen Unternehmen grundsätzlich verboten, auch in der Pause. Wer hiergegen verstößt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Abmahnung oder Kündigung.
Was ist mit Raucherpausen? Arbeitgeber können diese als unbezahlte Pausen werten oder freiwillig gestatten. Ein Anspruch auf zusätzliche Pausen für Nichtraucher·innen besteht dabei nicht automatisch – nur im Fall einer Benachteiligung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Ausgleich verlangt werden.
📱 Shoppen, Netflix und Co. – was geht in der Pause?
Private Aktivitäten am Arbeitsplatz während der Pause – wie Handyspiele oder Online-Shopping – sind nur dann erlaubt, wenn sie nicht betrieblich untersagt sind und den Ablauf nicht stören. Wichtig: Die Nutzung betrieblicher IT-Infrastruktur (z. B. Firmen-PCs) für private Zwecke ist oft ausdrücklich verboten.
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 16 Sa 260/10) zeigt: Ein Mitarbeiter wurde rechtmäßig gekündigt, weil er trotz ausdrücklichen Verbots während der Pause privat am Dienst-PC surfte.
💼 Nebenjob in der Pause? Vorsicht.
Auch wenn es verlockend ist: In der Pause für den Nebenjob zu arbeiten, ist nicht per se verboten, kann aber problematisch sein, wenn z. B. die Leistungsfähigkeit darunter leidet oder gegen ein Wettbewerbsverbot verstoßen wird. Viele Arbeitsverträge untersagen solche Tätigkeiten ausdrücklich – eine Abmahnung kann die Folge sein.
✅ Pause: Mit Plan und Maß genießen
Die gesetzlich vorgeschriebene Pause dient der Erholung – und ist wichtig. Aber: Wer sie überzieht, privat nutzt oder kreativ interpretiert, sollte die Regeln im Betrieb genau kennen, um arbeitsrechtliche Risiken und versicherungsrechtliche Lücken zu vermeiden.
Und Du? Was machst Du in Deiner Pause - was ist bei Euch erlaubt?