KI-App DeepSeek im Visier der Datenschützer
Die Berliner Datenschutzbeauftragte geht gegen die KI-Anwendung DeepSeek vor. Grund sind massive Datenschutzverstöße durch Datenübermittlungen nach China – nun liegt der Fall bei Apple und Google. Nutzer könnten bald keinen Zugriff mehr auf die App in deutschen Stores haben.
Seit ihrem Start hatte die App DeepSeek in der Tech-Community für Aufsehen gesorgt. Der KI-gestützte Chatbot beeindruckte mit schnellen, vielseitigen Antworten, die sich mit etablierten Systemen wie ChatGPT messen lassen sollten. Im Web wurde DeepSeek in den vergangenen Wochen als Tipp für KI-gestützte Recherche und Textgenerierung gehandelt. Nun droht der Rauswurf aus den App-Stores.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die KI-gestützte Chatbot-App DeepSeek bei Apple und Google nämlich als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Hintergrund ist die unerlaubte Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nach China. Die App des chinesischen Unternehmens "Hangzhou DeepSeek AI Co. Ltd." wird in Deutschland über App-Stores mit deutscher Beschreibung angeboten und kann auf Deutsch verwendet werden. Damit unterliegt sie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Unzulässige Datentransfers nach China
Laut Datenschutzerklärung verarbeitet DeepSeek umfangreiche Informationen, darunter Texteingaben, Chatverläufe, hochgeladene Dateien sowie Standort- und Gerätedaten. Diese werden an chinesische Auftragsverarbeiter weitergegeben und auf Servern in China gespeichert. Da für China kein Angemessenheitsbeschluss der EU vorliegt, wären zusätzliche Schutzmaßnahmen nach Artikel 46 DSGVO erforderlich – diese sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte jedoch nicht als gegeben an.
Meike Kamp, die Berliner Datenschutzbeauftragte, kritisiert, dass DeepSeek keine ausreichenden Garantien zum Schutz personenbezogener Daten vorgelegt habe. Chinesische Behörden hätten weitreichende Zugriffsrechte, während Nutzende in China keine EU-äquivalenten Rechtsbehelfe hätten. Bereits im Mai 2025 wurde das Unternehmen daher aufgefordert, entweder die App aus dem deutschen Angebot zu nehmen oder die Datenübertragung rechtskonform zu gestalten – ohne Reaktion.
Google und Apple sollen App sperren
Daraufhin nutzte die Behörde das Instrument nach Artikel 16 des Digital Services Act (DSA), um Apple und Google über die Rechtsverstöße zu informieren. Diese müssen nun zeitnah über eine Sperrung der App in Deutschland entscheiden. Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer sowie der Bundesnetzagentur getroffen, die für die DSA-Umsetzung in Deutschland zuständig ist.