Kleine Bauvorlageberechtigung – Die Lösung der VHV!

Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen bei Behörden einzureichen. Meister:innen des Maurer-, Betonbau- und Zimmereihandwerks, sind bauvorlageberechtigt.

Entscheidend ist der notwendige Versicherungsschutz, weil eine herkömmliche Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreicht. Grund ist die dort enthaltene „Berufsbildklausel“.

Als Bauspezialversicherer bietet die VHV mit dem Konzept der „erweiterten Planungs-Haftpflichtversicherung“ Lösungen an.

Kontakt unter https://ow.ly/BisB50QWlkQ

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Baugewerbe

Baugewerbe ist das Fachmedium der Baubranche, Die Redaktion berichtet fachlich kompetent über für Bauunternehmer relevante Themen und informiert über technische Trends und Produktneuheiten. Praxisnahe Anwenderberichte, Reportagen und Interviews aus den Bereichen Betonbau, Mauerwerksbau, Nutzfahrzeuge, Erdbewegung, GalaBau, Abbruch und Recycling, Straßenbau und Baustelle runden das Angebot ab.

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