Kleine Bauvorlageberechtigung – Die Lösung der VHV!
Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen bei Behörden einzureichen. Meister:innen des Maurer-, Betonbau- und Zimmereihandwerks, sind bauvorlageberechtigt.
Entscheidend ist der notwendige Versicherungsschutz, weil eine herkömmliche Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreicht. Grund ist die dort enthaltene „Berufsbildklausel“.
Als Bauspezialversicherer bietet die VHV mit dem Konzept der „erweiterten Planungs-Haftpflichtversicherung“ Lösungen an.
Kontakt unter https://ow.ly/BisB50QWlkQ
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