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Kündigungsschutzklage: Wie gut stehen Deine Chancen wirklich?

Nur drei Wochen Zeit hast Du, um nach einer Kündigung rechtliche Schritte einzuleiten. Aber wie gut oder schlecht sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage? Lies hier, wie Du Dich richtig verhältst.

Unabhängig davon, ob die arbeitgeberseitige Kündigung für Dich unerwartet kam oder nicht, musst Du schnell handeln. Denn die dreiwöchige Frist beginnt ab Erhalt der Kündigung und dann gilt es zu entscheiden: Kündigungsschutzklage – ja oder nein? Vor allem, wer keine Rechtsschutzversicherung hat, fürchtet oft die hohen Kosten, die mit einer solchen Klage einhergehen können. Doch dieses finanzielle Risiko kann sich lohnen, indem Du beispielsweise eine Abfindung erhältst oder sogar die Wiedereinstellung erreichst. Es ist deshalb wichtig, den Gedanken an den Klageweg nicht direkt aus Angst zu verwerfen. 

Wichtig: Schnell zur Beratung bei einem Fachanwalt! 

Egal, ob Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder nicht, solltest Du nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung immer eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Investition lohnt sich, um Deine Chancen bei einer Kündigungsschutzklage realistisch einzuschätzen und dadurch fundiert zu entscheiden, ob die finanziellen Chancen das Risiko überwiegen. Suche daher schnellstmöglich eine·n Fachanwält·in auf und erwähne, dass Du gekündigt wurdest. So erhältst Du zeitnah einen Termin, um eine Kündigungsschutzklage gegebenenfalls noch fristgerecht einreichen zu können.

Wann ist von einer Kündigungsschutzklage eher abzuraten?

Es gibt Fälle, in denen eine Kündigung zweifelsfrei rechtmäßig ist und Du auch nur schlechte Chancen auf eine Abfindung oder andere Zugeständnisse von der Arbeitgeberseite hast. Dies gilt zum Beispiel, wenn Du Gründe für die Kündigung geliefert hast, die dokumentiert wurden und vor Gericht bewiesen werden können – eben bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Auch, wenn Du vorab mehrmals abgemahnt wurdest, aber Dein Verhalten nicht geändert hast, oder falls gemäß Sozialplan Stellen abgebaut wurden und Du eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag angenommen hast, sind Kündigungsschutzklagen meist nicht zielführend. Diese Beispiele machen bereits deutlich, wie komplex die Thematik ist und dass jede Situation individuell bewertet werden muss. Genau dabei können Dir Fachanwält·innen für Arbeitsrecht helfen. Seriöse Anwält·innen werden Dir nur zur Kündigungsschutzklage raten, wenn Deine Erfolgsaussichten gut sind und sich damit auch Dein finanzielles Risiko in Grenzen hält. Eine·n erfahrene·n sowie seriöse·n Anwält·in auszusuchen, ist deshalb eine wichtige Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. Nimm Dir daher trotz der knappen Fristen ausreichend Zeit für eine sorgfältige Recherche. 

Übrigens: Auch, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird diese die Kosten für das Verfahren nur übernehmen, wenn sie die Chancen der Kündigungsschutzklage als gut bewertet. In solchen Fällen solltest Du daher auch in einer engen Rücksprache mit der Versicherung handeln.

Chancen einer Kündigungsschutzklage: Was sagen die Zahlen?

Es ist vollkommen normal, Dich mit der Thematik erst einmal überfordert zu fühlen, wenn Du gerade eine Kündigung erhalten hast – vielleicht sogar völlig unerwartet. Nun prasseln allerhand Fragen und Probleme auf Dich ein, vom Arbeitslosengeld bis hin zur Suche nach einem neuen Job. Dies sollte Dich aber nicht davon abhalten, Dich rechtlich gegen die Kündigung zu wehren. Denn die Zahlen zeichnen ein durchaus positives Bild: Im Jahr 2019 waren rund 75 Prozent der Kündigungsschutzklagen nach drei Monaten erledigt, zumeist mit einem Vergleich, sprich die gekündigten Arbeitnehmer·innen erhielten eine Abfindung oder sonstige Zugeständnisse (Quelle: DATEV). Und auch in jenen Fällen, die tatsächlich vor Gericht gingen, waren die Kläger·innen oft erfolgreich: In 92,40 Prozent aller Fälle wurde eine Abfindung gewährt, geht einer Statistik hervor (Quelle: BMAS). Eine Wiedereinstellung ist hingegen selten, da sie meist auch aus Arbeitnehmersicht nicht gewünscht ist. Besonders gut stehen die Chancen einer Kündigungsschutzklage zum Beispiel

  • bei formellen Fehlern,

  • fehlenden vorangegangenen Abmahnungen,

  • einer unzureichenden Beteiligung des Betriebsrats,

  • der Kündigung von schwerbehinderten Personen und Schwangeren,

  • bei Kündigungen durch die falsche Person

  • sowie bei Sozialwidrigkeit.

Ein·e Fachanwält·in für Arbeitsrecht kann solche sowie weitere Punkte ausgiebig analysieren und dadurch die Chancen Deiner individuellen Kündigungsschutzklage realistisch abwägen. Abfindungen in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr sind dabei nicht unüblich; manchmal ist sogar mehr möglich. Deine Erfolgschancen einer potenziellen Kündigungsschutzklage zumindest prüfen zu lassen, ist daher in jedem Fall anzuraten! 

Hast Du schon einmal eine Kündigungsschutzklage eingereicht und mit welchem Ausgang? Oder hast Du weitere Erfahrungen und Tipps zum Thema? Schreibe gerne einen Kommentar…

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