Lügen im Lebenslauf: Was ist erlaubt – und sinnvoll?
In der Bewerbung zu flunkern, um Dich als perfekte Besetzung für die Stelle zu präsentieren, kann manchmal verlockend sein. Doch Lügen im Lebenslauf sind ein absolutes „No-Go“. Oder?!
Auf die Frage, ob Lügen im Lebenslauf erlaubt sind, wirst Du stets ein klares Nein als Antwort erhalten. Ganz so einfach ist die Realität allerdings nicht, denn auch Personaler·innen spielen in Bewerbungsprozessen nicht immer fair und deshalb ist die eine oder andere Notlüge manchmal sogar zulässig. Um die Frage richtig zu beantworten und Deine Chancen bei der nächsten Bewerbung zu verbessern, lohnt sich daher ein genauerer Blick auf das Thema.
Lügen im Lebenslauf sind prinzipiell verboten
Es stimmt, dass Du einen Job nicht durch Lügen ergattern darfst, sprich Du darfst keine Berufserfahrungen erfinden oder auf Fragen im Vorstellungsgespräch falsch antworten. Auch das Verschweigen gewisser wichtiger Informationen ist unzulässig, wenn Du gesetzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet bist. Eine Lüge im Lebenslauf beziehungsweise im Bewerbungsprozess allgemein kann deshalb dazu führen, dass Du später Deinen Job verlierst, falls die Wahrheit aufgedeckt wird – schlimmstenfalls drohen sogar rechtliche Folgen. Prinzipiell ist das Lügen im Lebenslauf also verboten und wenn Du bei der Wahrheit bleibst, bist Du auf der sicheren Seite. Aber…
Wann Du im Lebenslauf lügen darfst und solltest
…es gibt bekanntlich keine Regeln ohne Ausnahmen und das gilt auch in diesem Fall. Einige Fragen dürfen in Bewerbungen nicht gestellt werden, weil sie zu einer Benachteiligung im Auswahlprozess führen könnten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist deshalb verankert, dass Du keine Informationen preisgeben musst, die Grund für eine Diskriminierung sein könnten. Im Lebenslauf solltest Du diesbezüglich zwar nicht lügen, zumindest musst Du aber folgende Informationen nicht in Deine Bewerbungsunterlagen aufnehmen und auch auf Nachfrage im Vorstellungsgespräch nicht offenlegen:
Familienstand und -planung
Religion
Politische Gesinnung
Sexuelle Orientierung
Gesundheit
Ethnische Herkunft
Finanzielle Situation
Vorstrafen
Auch von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, falls die Informationen für die Stelle relevant sind. Dich vorab noch einmal im Einzelfall zu informieren, was Du wahrheitsgemäß angeben musst und was nicht, ist daher stets sinnvoll. Aber solltest Du das Recht zur Lüge wirklich nutzen? Im Lebenslauf lautet die Antwort: Nein. Du kannst diese Informationen zwar guten Gewissens verschweigen, falls sie ohnehin irrelevant sind oder Du dadurch sogar einen Nachteil befürchtest. Falsche Informationen solltest Du allerdings nicht in Deine Unterlagen aufnehmen. Vom Recht zur Lüge Gebrauch zu machen, ist daher nur im Vorstellungsgespräch eine Option, wenn Dir unerlaubte Fragen gestellt werden und Du diese nicht anderweitig abwinken kannst, beispielsweise durch einen Themenwechsel.
Frage Dich daher stets, welche Informationen für die Stelle überhaupt relevant sind, welche eventuell zum Nachteil werden könnten und ob Du diese daher lieber aus dem Lebenslauf streichst. Eine frisch verheiratete Frau im gebärfähigen Alter könnte beispielsweise ihren Familienstand verschweigen, um nicht die Vermutung zu wecken, sie falle bald durch eine Geburt längerfristig aus. Hast Du hingegen bereits drei Kinder großgezogen, so wird dieses Argument vielleicht sogar zum Vorteil, weil Du dadurch wichtige Soft Skills wie Organisationstalent erworben hast. Welche Informationen Du in den Lebenslauf aufnimmst und wie Du diese formulierst, ist daher stets eine höchst individuelle Entscheidung, die einen Perspektivwechsel und die richtigen Argumente verlangt.
Darfst Du den Lebenslauf „aufhübschen“?
Neben diesen Fällen, die gesetzlich eindeutig geregelt sind, gibt es in Lebensläufen noch eine Grauzone. Viele Bewerber·innen entscheiden sich beispielsweise dafür, einzelne berufliche Stationen zu verschweigen, falls diese nur sehr kurz waren, um nicht den Stempel „Jobhopping“ zu erhalten. Tatsächlich kannst Du berufliche Stationen weglassen, wenn diese für Deinen Werdegang irrelevant waren. Dies empfiehlt sich aber nur bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen von wenigen Wochen, ansonsten klafft eine Lücke im Lebenslauf, die Du anderweitig füllen musst – und zwar wahrheitsgemäß. Hast Du in dieser Zeit beispielsweise eine Weiterbildung absolviert, eine Weltreise gemacht oder einen Nebenjob ausgeübt, kannst Du auch solche Informationen nutzen, um den Lebenslauf zu füllen.
Eine ähnliche Grauzone besteht bei der Angabe der Verantwortungsbereiche, Soft Skills & Co. Dort darfst Du gerne die Wahrheit etwas ausschmücken. Du warst bei der letzten Stelle für einige Zeit in Vertretung die Projektleitung? Dann darfst Du gerne Erfahrungen als Projektleiter·in im Lebenslauf nennen. Deine Englischkenntnisse sind in Ordnung, aber Du bezeichnest sie als fließend? Auch bei solchen Punkten, die der individuellen Interpretation unterliegen, ist die eine oder andere Beschönigung meist kein größeres Problem. Wichtig ist nur, dass Du prinzipiell bei der Wahrheit bleibst und diese einem Praxistest besteht. Die Grundregel, zwar ehrlich zu sein, aber Dich von der besten Seite zu präsentieren, ist für Bewerbungsprozesse daher stets der beste Tipp.
Fazit
Du siehst: Das Thema ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Manche Lügen sind eine zulässige Notlösung. Das Weglassen von Informationen gilt nicht zwingend als Lüge und das Aufbessern des Lebenslaufs an der einen oder anderen Stelle ist sogar üblich. Gestalte Deinen Lebenslauf daher mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und dem soeben erwähnten Grundsatz. Fokussiere Dich auf jene wahrheitsgemäßen Angaben, die Dich zur perfekten Besetzung für die Stelle machen und stelle in den Vordergrund, welchen Mehrwert Du dem Unternehmen bietest – dann rücken die „fragwürdigen“ Stellen in Deinem Lebenslauf ohnehin in den Hintergrund. Handfeste Lügen wie erfundene Berufserfahrungen oder Unwahrheiten zu Deiner Ausbildung und Deinen Qualifikationen sind hingegen strikt verboten und können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall lohnt es sich also, vor dem Absenden Deiner Bewerbung noch einmal zu recherchieren oder Dich in schwierigen Fällen, beispielsweise nach einer langen Krankheit, durch eine·n Expert·in für Bewerbungen beraten zu lassen.
Welche Erfahrungen hast Du bereits mit Lügen im Lebenslauf gemacht – als Bewerber·in oder Personaler·in? Hinterlasse gerne einen Kommentar!
