Ökobon statt Kassengift?
Bisphenol A (BPA), das unter anderem als Zwischenprodukt bei der Kunststoffherstellung verwendet wird, steht seit Jahren in der Kritik. Zahlreiche Studien belegen, dass BPA hormonverändernd, nervenschädigend und krebserregend wirkt. Es hemmt die Fruchtbarkeit und beeinträchtigt die Gehirnentwicklung von Babys und Kleinkindern. „Wenn Sie das Zeug angreifen, nehmen Sie zwei Dutzend Chemikalien auf", sagt der deutsche Chemiker Peter Braungart.
In Babyflaschen ist BPA seit 2011 EU-weit verboten. Leider findet es sich noch immer in Kassenbons, Leergutzetteln und Fahrscheinen, die meistens aus Thermopapier bestehen. Hier wird die Chemikalie als Farbentwickler beim Bedrucken eingesetzt. Sie ist nicht fest gebunden und wird beim Berühren über die Haut aufgenommen. Die Unsicherheit, wie viel BPA aus Thermopapier über die Haut aufgenommen wird, ist um ein Vielfaches höher als bei der Aufnahme aus Lebensmitteln.
Ende Dezember 2016 beschloss das Komitee der Mitgliedsstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Alltagschemikalie Bisphenol A (BPA) – die auch in Thermopapieren wie Kassenzettel enthalten ist - wegen ihrer Toxizität auf die Fortpflanzung als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) auf die REACH-Kandidatenliste zu setzen. Dagegen wandte sich der Verband PlasticsEurope, der unter anderem die Interessen von vier Unternehmen vertritt, die Bisphenol A vertreiben. Die ECHA habe in ihre Bewertung die Verwendung von BPA als Zwischenprodukt nicht ausreichend mit einbezogen, argumentiert die Herstellervereinigung.
Das EuG wies die Klage des Verbands nun allerdings mit der Begründung ab, dass die REACH-Verordnung nicht ausschließe, einen Stoff als “besonders besorgniserregend” einzustufen, selbst wenn er nur als isoliertes Zwischenprodukt verwendet werde. Auch betonte das Gericht, dass die Ermittlung des besonders besorgniserregenden Charakters eines Stoffes auch dazu diene, “die Öffentlichkeit und Fachkreise besser über die Risiken und Gefahren, denen sie sich aussetzen, zu informieren.” Es bestätigte am 11. Juli 2019, dass die bei der Plastikherstellung verwendete chemische Verbindung wegen ihrer “reproduktionstoxischen Eigenschaften” als “besonders besorgniserregender Stoff” aufzuführen ist (Az. T-185/17).
In Frankreich gibt es seit 2015 ein generelles Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen. Auch in der Schweiz und Schweden wird ein Komplett-Verbot diskutiert. Seit einigen Jahren sind giftige Kassazettel zwar auf dem Rückzug, neuere Tests zeigen jedoch immer wieder, dass Thermodruckpapier von Kassenzetteln weiterhin mit der umstrittenen Substanz Bisphenol A (BPA) im Umlauf ist.
Das Thermopapier
• ist UV-beständig, 100 % ohne chemische Farbentwickler, öl- und wasserresistent, mindestens 25 Jahre haltbar.
• besteht aus einem Basispapier aus nachhaltiger Holzwirtschaft (FSC-zertifiziert).
• hat eine Beschichtung, die auf die Hitze des Thermodruckkopfes reagiert.
• enthält im Unterschied zu üblichen Thermopapieren feine Bläschen, die durch punktuelle Hitzeübertragung des Thermodruckers kollabieren (diese physikalische Reaktion macht die darunter liegende, schwarze Schicht sichtbar)
• zerfällt unter Kompostbedingungen innerhalb von vier Wochen zu rund 75 % und ist im Altpapier entsorgbar.
(Quelle: memolife).
Weitere Informationen:
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