Referentenentwurf zur EEG-Novelle – Kein großer Wurf?
Von Michael Stopper, Rechtsanwalt bei Sterr-Kölln & Partner
Am 31. August 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf der nächsten EEG-Novelle vorgelegt. Ein großer Wurf für die Photovoltaik (PV) ist der Referentenentwurf nicht: Positiv zu sehen ist etwa die Heraufsetzung des Förderdeckels für Solarparks auf eine installierte Leistung von 20 Megawatt, negativ dagegen unter anderem die Ausschreibungspflicht für mittelgroße Dachanlagen. Auch fehlt es weiterhin an einer echten Lösung zur Erschließung des großen Potenzials innerstädtischer Dachflächen. Insgesamt ist der Entwurf viel zu zaghaft. Fraglich ist, ob die Photovoltaik so ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele wird leisten können.
Der Referentenentwurf bekräftigt das Ziel, Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu machen. Für die Photovoltaik ist eine Steigerung der installierten Leistung auf 100 Gigawatt vorgesehen. – Das ist eine Verdopplung der aktuell installierten Leistung. Ob dies ausreicht, das gesteckte Ziel zu erreichen, ziehen Experten in Zweifel, vor allem wenn man die derzeitige Flaute beim Ausbau der Windkraft betrachtet. 300 bis 600 Gigawatt installierte Photovoltaikleistung sind hierzulande insgesamt nötig, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in der im Februar 2020 erschienenen Studie „Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem“ ermittelt.
Änderungen bei Ausschreibungen
Die vorgesehenen Ausschreibungsmengen erhöhen sich laut Entwurf in den nächsten acht Jahren bis 2028 nur minimal von 2,1 auf 2,8 Gigawatt. Eine Verbesserung stellen die separaten Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen dar. Die Benachteiligung der PV-Dachanlagen ab 750 Kilowatt installierter Leistung (kWp), die nach den noch geltenden Regelungen in der Ausschreibung gegen Freiflächenanlagen antreten mussten, wird somit beendet. Aufgrund der unterschiedlichen Gestehungskosten war dies ein vorentschiedenes Rennen; nur zwei Dachanlagen erhielten in der Vergangenheit überhaupt einen Zuschlag. Bei Dachanlagen ist künftig ein Höchstwert von neun Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Mancher PV-Projektentwickler für Dachanlagen könnte sich über die zusätzliche Option freuen, wenn nicht gleichzeitig die Ausschreibungspflicht ab 1. Januar 2021 ausgeweitet würde: zunächst auf alle Anlagen über 500 kWp und stufenweise bis zum Jahr 2024 auf alle Anlagen über 100 kWp. Kleinere Projekte werden hierdurch deutlich aufwendiger in der Umsetzung und weniger planbar, das Vergütungsniveau wird sinken. Fraglich ist, ob der Energiewende damit im Gesamten ein Dienst erwiesen wird, denn oftmals war die Benachteiligung in der Vergangenheit gar keine: Es wurden vielfach 750-kWp-Projekte umgesetzt und das ohne den Aufwand einer Teilnahme an Ausschreibungen und zu planbaren Vergütungen. Ob nun tatsächlich mehr PV-Leistung auf Dächern realisiert werden wird, ist eher unwahrscheinlich.
Freiflächenanlagen: Größendeckel weg und mehr Flächenkulisse
Positiv ist, dass nunmehr auf die jahrelange Kritik am Größendeckel für Freiflächenanlagen reagiert wird: Nun ist eine Anhebung der zulässigen Leistung für Freiflächenanlagen in Ausschreibungen von 10 MWp auf 20 MWp vorgesehen, wobei die höchstmögliche Vergütung jedoch von 7,5 auf 5,9 Cent pro kWh fallen soll. Hinzu kommt: Die Flächenkulisse bei Seitenrandstreifen soll auf 220 Meter Breite von 1,42 bis 2,66 Cent pro Kilowattstunde fällt mager aus. Die Beibehaltung der Abgabe auf den solaren Eigenverbrauch in Höhe von derzeit rund 2,7 Cent pro Kilowattstunde ab zehn Kilowatt installierter Leistung bleibt ebenfalls ein weiterer Hemmschuh. Das ist ärgerlich, da die EU in der Erneuerbaren- Richtlinie für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp gerade keine Abgaben vorsieht. Die Richtlinie muss bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Zweifelhaft ist auch, ob die geplante mittelfristige Umstellung der Marktprämienberechnung von dem Monatsmittel auf das Jahresmittel tatsächlich Anreize für PV-Entwickler und Betreiber setzt. Begründet wird die Regelung damit, die Auslegung, Wartung und Vermarktung dahin zu beeinflussen, dass Strom möglichst zu den vorteilhaftesten (teuersten) Zeiten im Jahr erzeugt und vermarktet wird. Hingegen: Die Stromerzeugung von Solarstromanlagen entfällt vor allem auf die Monate April bis September. Die jahreszeitliche Flexibilität ist daher eng begrenzt.
Fazit
Der bisher vorgelegte Entwurf für die EEG-Novelle ist noch nicht ausreichend sattelfest, um eutschland fit für die Photovoltaik zu machen. Zu hoffen ist, dass die Abstimmung zwischen den Ministerien, die Anhörung der Verbände sowie Experten und die Diskussion in den undestagsausschüssen hier noch erhebliche Verbesserungen bringen werden.