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Wenn die Grippe zuschlägt - (Bild: iStock / CandyBoxImages)

Sollte der Chef blind vertrauen oder ist ein Arztzeugnis nötig?

Wir – das News & Content Team XING Schweiz – empfehlen Ihnen regelmässig lesenswerte Beiträge aus dem Bereich „Job & Karriere“. Anlass unseres heutigen Beitrags ist die Lockerung der Regelung über das Einreichen des Arztzeugnis im Krankheitsfall beim Versicherungskonzern Bâloise. Die Grippewelle hat die Schweiz fest im Griff und erreicht langsam ihren Höhepunkt. Wir nehmen dies zum Grund und fragen, ab wann ist der Arbeitnehmer eigentlich verpflichtet im Krankheitsfall ein Arztzeugnis vorzulegen?

Hier wird volles Vertrauen in den Arbeitnehmer gesetzt

Bei der Bâloise hat man eine Personalumfrage durchgeführt. Die wichtigste Erkenntnis lautet: Mitarbeiter wünschen sich vom Arbeitgeber mehr Vertrauen. Dies hat sich der Versicherungskonzern auf die Fahne geschrieben. Erst ab dem 11. Krankheitstag müssen Mitarbeitende ein Arbeitszeugnis vorweisen. Mehr dazu im Artikel vom Blick.

Beachten Sie diese 7 Regeln

Wenn Sie sich einen Überblick darüber verschaffen möchten, welche Gesetzeslage in der Schweiz bzgl. Krankheit am Arbeitsplatz gilt, dann empfehlen wir Ihnen den Beitrag aus Watson. In der Schweiz wird die Regelung, ab welchen Tag ein Arztzeugnis einzureichen ist normalerweise im Arbeitsvertrag festgehalten. Falls Sie in den Ferien krank sind, so sollten Sie auch dies dem Arbeitgeber melden. Denn: Krankheit während der Ferien sollen nicht zu Lasten der Ferientage gehen.

Reduziert diese Lockerung wirklich die Gesundheitskosten?

Bei Bâloise heisst es, man versuche mit dieser lockeren Regelung die horrenden Gesundheitskosten, die mit jedem Arztbesuch verbunden sind einzudämmen. Doch was ist dran? Die Liechtensteinische Ärztekammer zweifelt am Wahrheitsgehalt dieser Aussage. Mehr dazu im Artikel des Liechtensteiner Vaterland.

Was halten Sie von der Regelung und sollten weitere Unternehmen nachziehen? Teilen Sie mit uns Ihre Gedanken in der Kommentarspalte.

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