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Verspätet aus dem Urlaub zurück: Das müssen Chefs und Angestellte jetzt wissen

Verspätete oder annullierte Ferienflüge: Was ist zu tun, wenn sich die Rückreise verzögert und ein Mitarbeiter nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt?

Düsseldorf. Flugausfälle und -verschiebungen: Angesichts des Chaos an manchem deutschen, aber auch an europäischen Flughäfen bangen viele Urlauber gerade um ihre reibungslose Rückkehr. Ein früherer Rückflug verkürzt den Urlaub. Ärgerlich, aber arbeitsrechtlich kein Problem. Doch was passiert, wenn der gebuchte Flug storniert und womöglich um mehrere Tage nach hinten verschoben wird?

Constantin von Köckritz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern und Angestellten, die verspätet ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

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Über die verspätete Rückkehr an den Arbeitsplatz muss ein Angestellter seinen Chef unverzüglich informieren. Von Köckritz rät: „Sobald man selbst von einem annullierten Flug erfährt, dem Arbeitgeber eine Mail schicken oder anrufen, und ihm mitteilen, um wie viel später man erst zurückkommen wird.“

Muss der Angestellte selbst etwas tun, damit die Verzögerung der Rückkehr so gering wie möglich ausfällt?

„Um noch rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren, muss ein Angestellter versuchen, sich um eine Alternative zu kümmern“, sagt Experte von Köckritz. Hierzu empfehle es sich gerade bei Reisen innerhalb Deutschlands oder in den Nachbarländern zu versuchen, einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu buchen oder auf die Bahn oder einen Mietwagen umzusteigen.

Muss also auch auf einen teureren Flug umgebucht werden, um pünktlich oder weniger spät zurückzukommen?

„Das ist bei Fernreisen, wenn Rückkehr-Alternativen wie Bahn oder Auto ausfallen, durchaus zumutbar“, sagt der Jurist.

Constantin von Köckritz
Constantin von Köckritz

Wer trägt die Kosten etwa für einen teureren Rückflug?

Gibt es beispielsweise nur noch einen teuren Flug, womöglich nur in einer höheren Klasse, statt der ursprünglich gebuchten Verbindung mit einer Billigairline, so wird teilweise vom Arbeitnehmer verlangt werden können, dass er die Kosten hierfür zunächst trägt und sich diese gegebenenfalls vom Reise- oder Fluganbieter erstatten lässt.

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Von Köckritz weiß, dass es dabei stark auf den Einzelfall ankommt, bei dem auch immer die Dauer der Verzögerung zu berücksichtigen sei. Bei einer Werksleiterin, die drei Tage ausfallen würde, wird eher erwartet werden, dass sie Zusatzkosten vorstreckt, als bei einem Marketingassistenten, der sich um einen Tag verspätet.

Drohen wegen der verspäteten Rückkehr zur Arbeit Abmahnung oder Kündigung?

„Arbeitsrechtliche Konsequenzen müssen Mitarbeiter nicht befürchten“, sagt Arbeitsrechtexperte von Köckritz. Eine Änderung der Flugzeiten oder die Stornierung des Fluges hat er oder sie nicht zu verantworten.

Darf der Chef das Gehalt kürzen, wenn ein Mitarbeiter verspätet aus dem Urlaub zurückkehrt?

Obwohl der Grundsatz gilt „Ohne Arbeit kein Lohn“, kann es sein, dass der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers trotz Arbeitsausfall bestehen bleibt. Dafür sorgt Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er besagt, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf volles Gehalt nicht dadurch verliert, weil er für eine kurze Zeit ohne sein Verschulden an der Arbeit gehindert wird. Jurist von Köckritz verweist auf die bisherige Rechtsprechung. Gerichte hätten hierzu einen Zeitraum von maximal fünf Tagen angesetzt.

Darf der Arbeitgeber die Fehlzeit einfach als Urlaub anrechnen und vom noch nicht gewährten Urlaub abziehen?

Den Urlaub quasi zu „verlängern“ ist nur nach einem „O.K.“ vom Arbeitnehmer erlaubt.

Können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitenden verlangen, Pufferzeiten bei der Reiseplanung einzuplanen?

„Generell werden Chefs nicht verlangen können, dass Arbeitnehmer, die Montagmorgen wieder am Start sein müssen, nicht erst Sonntagabend den Rückflug zum Beispiel aus Mallorca buchen“, sagt der Experte.

Anders sähe die Sache allenfalls dann aus, wenn bereits vor Reisebeginn ein hohes Risiko für erhebliche Verspätungen bestehe: Zum Beispiel wegen einer besonders komplexen Rückreise mit verzögerungsanfälligen Umstiegen an mehreren Flughäfen.

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