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Warum die ePrivacyVO das Ende des Active Sourcings bedeuten kann

Nur die wenigsten Sterne am Arbeitgeberhimmel haben genügend Strahlkraft, dass sie in hinreichender Anzahl und immer zum passenden Zeitpunkt passende Bewerber anziehen und sich daher vor allem auf die Auswahl konzentrieren können. Auch das gute alte Post & Pray, also das Schalten von Stellenanzeigen und darauf hoffen, dass der Waschkorb sich schon von allein mit genügend guten Bewerbungen füllen möge, funktioniert nicht mehr.

Unternehmen haben daher schon immer auf Headhunter und Executive Search Firmen zurückgegriffen. Und in zunehmendem Maße sind sie zudem dazu übergegangen, eigene Sourcing Abteilungen aufzubauen. Das Active Sourcing war geboren.

Wenn man sich anschaut, zu was einige dieser Sourcing Wizards inzwischen in der Lage sind, wenn es darum geht, Talente in den Weiten des Webs aufzuspüren, dann ist das schon beeindruckend. Nicht umsonst werden mittlerweile nicht nur jede Menge Seminare hierzu angeboten, Kongresse ausgerichtet werden und Fachbücher geschrieben, sondern auch Awards verliehen. Die Szene bringt ihre eigenen Stars hervor…

Diese Party ist nun wohl spätestens nächstes Jahr vorbei.

Zumindest wenn man die ePrivacy Verordnung ernst nimmt. Und – ja liebe Leute – das sollte man. Die ePrivacy Verordnung, an der momentan noch fleißig gearbeitet wird, wird ab voraussichtlich Mai 2018 gesonderte, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzende Datenschutzregeln für die elektronische Kommunikation bereitstellen.

Joachim Diercks schreibt über Recruiting, Online-Assessment, Personalmktg.

Gründer und Geschäftsführer von CYQUEST. Entwickelt Instrumente für Personalauswahl ("Online-Assessment", "Matching"), Employer Branding und Personalmarketing. Gastdozent für Eignungsdiagnostik an der HS Fresenius. Buchautor, Referent und Keynote-Speaker. Herausgeber Recrutainment Blog.

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