Was ist eigentlich Kurzarbeit?
Seitdem das Coronavirus die Wirtschaft auf den Kopf gestellt hat, ist der Begriff «Kurzarbeit» in aller Munde. Namhafte Schweizer Unternehmen wie Swiss, Swatch Group oder Tamedia haben bereits Kurzarbeit beantragt. Was steckt hinter dem Instrument, das die Schweizer Wirtschaft vor dem Super-Gau retten soll?
Kurzarbeit kurz erklärt
Von Kurzarbeit spricht man bei einer vollständigen Einstellung oder vorübergehender Reduzierung der Arbeit in einer Firma. Kurzarbeit ist keine neue Erfindung, doch weil viele Betriebe aufgrund des Coronavirus keine oder zu wenig Arbeit haben, sind die Anträge von Firmen für Kurzarbeit rasant angestiegen. Das Ziel der Kurzarbeit ist es, dass Unternehmen ihre Arbeitsplätze erhalten können, obwohl der Betrieb gerade stark reduziert oder stillgelegt ist. Damit dies gelingt, kommt der Staat für einen Teil des durch die fehlende Arbeit wegfallenden Lohnes auf.
Wie viel Lohn erhält man?
Die Schweizer Behörde erklärt, dass bei der Kurzarbeitsentschädigung 80 Prozent des wegfallenden Lohnes vom Staat gedeckt wird. Wenn das Pensum eines Arbeitnehmers zum Beispiel auf 50 Prozent reduziert wird, ist der Arbeitgeber für das Auszahlen der bestehenden 50 Prozent vom Lohn selbst verantwortlich. Von den wegfallenden 50 Prozent des üblichen Lohns übernimmt der Staat 80 Prozent. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Beispiel somit 90 Prozent seines ursprünglichen Lohnes. Das Geld, welches für die Kurzarbeitsentschädigung eingesetzt wird, stammt aus der Arbeitslosenkasse.
Wer kann Kurzarbeit beanspruchen?
Bis vor kurzem war es lediglich für Angestellte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglich, Kurzarbeit zu beanspruchen. Temporärarbeitende, Lehrlinge und Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsverhältnis waren bis anhin von der Kurzarbeit ausgeschlossen. In Anbetracht der Coronakrise hat der Bund die Möglichkeit des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung jedoch ausgeweitet, sodass nun auch Temporärangestellte, befristet Beschäftigte und Lehrlinge davon profitieren können. Die Anmeldung zur Kurzarbeit erfolgt durch den Arbeitgeber, wobei dieser dazu die Zustimmung des Arbeitnehmenden braucht.
Sind Sie selbst direkt von Kurzarbeit betroffen? Teilen Sie es uns mit, wir sind gespannt auf Ihre Erzählungen.