Wie Sie jetzt an die maximale KfW-Förderung kommen
München. Es gibt wieder Geld vom Staat: Eigentümer eines Einfamilienhauses, die ihre alte fossile Heizung gegen eine moderne Anlage auf energieeffizienter Basis austauschen wollen, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Voraussetzung ist, dass sie ihre Immobilie selbst nutzen. Hausbesitzer können sich bei einer Höchstfördersumme von 30.000 Euro bis zu 70 Prozent erstatten lassen, also maximal 21.000 Euro. Voraussichtlich tritt die Regelung ab dem 27. Februar in Kraft.
Förderung für Heizungen 2024: Was für den Übergang gilt
Vorher gilt bereits eine Übergangsregelung. Jenifer Radke, Modernisierungsberaterin bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, erklärt: „Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag ausnahmsweise zu den neuen Konditionen nachreichen.“ Zudem gibt es von der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Einzelkredite.
Umrüsten auf Wärmepumpe: So wird die Förderung gezahlt
Hausbesitzer erhalten die Förderung in drei Schritten. Alle Antragsteller – also nicht nur Selbstnutzer, sondern auch Vermietende einer Immobilie – erhalten die ersten 30 Prozent der Fördersumme im Rahmen der sogenannten Grundförderung. Möglich ist dabei ein Effizienzbonus von weiteren fünf Prozent, sofern eine Wärmepumpe installiert wird. Alternativ gibt es einen sogenannten Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2500 Euro, wenn eine Biomasseheizung eingebaut wird.
In einem zweiten Schritt können Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, weitere 20 Prozent beim Austausch besonders alter und ineffizienter fossiler Biomasseheizungen einfordern. Dieser sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent. Als Nachweis dienen Meldebescheinigung und Grundbuchauszug.
In einem dritten Schritt ist über den sogenannten Einkommensbonus eine weitere Erstattung von 30 Prozent möglich, wenn die Bewohner des Wohneigentums auf ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr kommen. Nachgewiesen wird das über den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Wer also 2024 die Heizung tauscht, muss die Bescheide der Jahre 2021 und 2022 vorlegen.
Erfüllen Bauherren alle Voraussetzungen, steigt die Fördersumme also theoretisch auf mehr als 70 Prozent. Die Politik hat dort allerdings die Obergrenze für die Förderung definiert.Wie Sie an die staatlichen Gelder kommen, erläutert das Handelsblatt in vier Schritten.
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Förderung für Heizungen 2024: So erhalten Hauseigentümer Geld vom Staat
1. Schritt: Fachfirma oder Energieeffizienz-Experten zurate ziehen
Bei einem Beginn der Heizungssanierung ab dem 1. September empfiehlt es sich, in den nächsten Wochen bereits eine Heizungs-, Klimatechnik- oder Sanitärfirma zu kontaktieren. Bei einer umfangsreicheren Sanierung inklusive Fassaden, Anlagentechnik oder einer Heizungsoptimierung kann zudem ein Energieeffizienz-Experte zurate gezogen werden, der die Umsetzung der Maßnahme beaufsichtigt. Der Expertenrat kann je nach Umfang der Sanierung zwischen 1500 und 2000 Euro kosten.
Dafür bekommt der Bauherr einen sogenannten individuellen Sanierungsplan (iSFP). Bisher wurden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten gefördert. Wegen der Milliardenlücke im Bundeshaushalt wurde diese Förderung vorerst ausgesetzt. Liegt der Sanierungsplan vor, holen Immobilienbesitzer Angebote bei einer Fachfirma oder einem Energieeffizienz-Experten ein. Dort wird auch eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
Danach kann der Hauseigentümer bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMK) rät dazu, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Wichtig dabei: Im Vertrag muss bereits das voraussichtliche Datum für die Umsetzung der Baumaßnahme stehen. Grundsätzlich haben Interessierte 36 Monate von der Zuschusszusage bis zur Umsetzung Zeit.
Ebenfalls wichtig: In den Vertrag mit der Fachfirma sollte als zwingender Bestandteil aufgenommen werden, dass dieser bei Ablehnung der Förderung durch die KfW aufgelöst wird. Zudem sollte auch geklärt sein, dass nicht mit der Baumaßnahme begonnen wird, ehe die Förderzusage der KfW da ist.
2. Schritt: Für die KfW-Förderung online registrieren
Ab sofort können sich interessierte Hausbesitzer im Kundenportal „Meine KfW“ mit Namen und Adresse registrieren. Voraussichtlich ab Ende Februar können die Zuschüsse beantragt und die nötigen Unterlagen, unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) der Fachfirma oder des Energieeffizienz-Experten, eingereicht werden.
Ebenso muss der abgeschlossene Lieferungs- und Leistungsvertrag bei der KfW eingehen. Über das Portal wird auch die Zusage der Zuschüsse mitgeteilt.
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3. Schritt: KfW-Ergänzungskredit beantragen
Selbst bei maximaler Erstattung durch den Staat muss der Hausbesitzer immer noch 30 Prozent der Kosten selbst tragen. Im Fall der maximalen Fördersumme von 30.000 Euro wären das 9000 Euro. Für diese Summe kann ein Bauherr einen sogenannten Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Das geschieht über die Hausbank, bei der der Immobilienbesitzer Unterlagen wie die Zuschussanfrage und den Lieferungs- und Leistungsvertrag einreicht.
Die Höchstsumme, die bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr beantragt werden kann, liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem Ergänzungskredit können so neben der Heizungssanierung auch sonstige Effizienzmaßnahmen wie beispielsweise das Dämmen der Außenhülle finanziert werden. Die höchste Zinsvergünstigung liegt bei 2,5 Prozent für die erste Zinsbindungsfrist bei maximal 30-jähriger Laufzeit. Die erste Zinsbindung beträgt höchstens zehn Jahre.
4. Schritt: Antrag auf Förderung lässt sich ausnahmsweise nachholen
Sind die Zusagen auf staatliche Zuschüsse und eventuell auf einen günstigen Kredit eingetroffen, können die Handwerker mit dem Heizungsumbau beginnen. Anschließend erstellt die Fachfirma oder der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Ausnahmsweise darf der Förderantrag nachgeholt und der Heizungstausch bereits vorab umgesetzt werden. Die gilt seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023. Die KfW weist aber darauf hin, dass eine vorzeitige Umsetzung bis zum 31. August auf eigenes Risiko geschieht und es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt.
Liegt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) vor, muss diese im Portal „Meine KfW“ eingereicht werden. Nach der Prüfung des Nachweises wird die staatliche Förderung überwiesen.
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