Zeit für Geschenke: Über welche Benefits im Job man Bescheid wissen sollte
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit: Während man sich früher von den Eltern ein neues Smartphone gewünscht hat, landet heutzutage der Wunsch oft beim Arbeitgeber. Diensthandy, Firmenwagen oder Jobticket sind Sonderleistungen, die nicht nur zu Weihnachten Freude bereiten, sondern bei vielen auch schnell die klassische Lohnerhöhung in den Schatten stellt. Doch welche Benefits existieren überhaupt? Was muss in steuerlicher Hinsicht beachtet werden? Und welche Nachteile gibt es?
Sonderleistungen im Arbeitsrecht
Sonderleistungen sind – wie der Name es schon vermuten lässt – Zuwendungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter besonderen Umständen zusätzlich zum regulären Lohn gewährt. Damit sollen sowohl das Betriebsklima insgesamt als auch die individuelle Zufriedenheit, Motivation und Arbeitsleistung der Mitarbeiter gesteigert werden.
Aber nicht nur für Arbeitnehmer sind Sonderleistungen attraktiv – auch die Unternehmen profitieren davon: Wenn es um die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte geht, stehen Arbeitgeber in grosser Konkurrenz zueinander. Gerade für junge Talente reicht heutzutage eine gute Bezahlung allein nicht mehr aus. Daher sind für sie passende Benefits bei ihnen sehr beliebt.
Firmenwagen, Smartphone, Fitnessstudio und Co.
Es gibt viele unterschiedliche Benefits, von denen du als Arbeitnehmer profitieren kannst. Beliebt sind beispielsweise die Bereitstellung eines Smartphones, Firmenwagens oder – für diejenigen, denen die Umwelt am Herzen liegt – eines Firmenfahrrads. Auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Tank-, Essens- oder andere Warengutscheine werden hoch angesehen. Beliebt sind ausserdem Bezuschussungen für Fitnessstudios, die Bereitstellung von frischem Obst und Gemüse und auch Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Die Nachteile von Sonderleistungen
Sonderzuwendungen zum normalen Lohn sind grundsätzlich erst einmal vorteilhaft: Sie verbessern das Image des Unternehmens und steigern so die Attraktivität für Bewerber. Da sie eine Anerkennung für bereits bestehende Mitarbeiter bedeuten, binden sie diese an die Firma. Allerdings gibt es auch einige Arbeitgeber, die Extraleistungen nur gewähren, um das Grundgehalt zu verringern. Dies ist aber nicht der Zweck von Zusatzleistungen – sie sollten vielmehr eine Grundlage dafür bilden, dass der Lohn nicht ständig erhöht werden muss.
Weiterhin problematisch bei Benefits wie Firmenwägen ist, dass sie meist nur auf den ersten Blick günstiger wirken als privat gekaufte Autos. Schaust du hingegen auf die langfristig anfallenden Kosten, fällt auf, dass du als Arbeitnehmer und Besitzer des Firmenwagens monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises an den Staat abführen musst. Dann kommen auf dich – je nach Auto und Einkommenssteuersatz – jährlich weit mehr als 2.000 Franken Zusatzkosten auf dich zu. Auch schlagen sich Zusatzleistungen – anders als Lohnerhöhungen – nicht im Rentenbescheid nieder. Allerdings wird dies in einem guten Konzept über eine betriebliche Altersvorsorge kompensiert. Wichtig ist ausserdem, dass Benefits jederzeit kündbar sind.
So überredest du deinen Chef
Leider werden die Alternativen zur Lohnerhöhung immer noch sehr selten genutzt: Gerade in kleinen oder mittelständischen Unternehmen weiss die Geschäftsführung oftmals gar nicht, welche Sonderleistungen existieren, oder der Aufwand wird als zu gross erachtet. Daher solltest du, wenn du mit deinem Lohn unzufrieden bist, aber statt einer Lohnerhöhung lieber Sonderleistungen in Anspruch nehmen möchtest, diesen Wunsch ruhig bei deiner Führungskraft äussern.
Der Inhalt dieses Beitrages stammt von unseren Kooperationspartnern Kununu und anwalt.de.