5 Fettnäpfchen im Fokus: So erkennst Du unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Vom Seitensprung in Dein Privatleben bis zum Stolperstein Deiner persönlichen Freiheit: Entlarve unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch und lerne, wie Du geschickt darauf reagierst.
Mit zitternden Händen und einem Lächeln, das schon langsam wehtut, sitzt Du im Interview. Doch plötzlich schießt Dein Gegenüber eine Frage ab, die Dich auf dem falschen Fuß erwischt. Wir verraten Dir, welche Fragen ein absolutes No-Go im Bewerungsgespräch sind und wie Du diese erfolgreich abwehrst.
❓Die "Babybauch"-Bombe: "Planen Sie eine Familie?" Dies ist eine Frage, die vor allem Frauen oft gestellt bekommen. Das Planen einer Familie liegt im Privatleben eines Individuums und steht im Kontext von Vorstellungsgesprächen unter Diskriminierungsschutz. Unternehmen dürfen ihre Einstellungsentscheidungen nicht auf solchen Informationen basieren. Daher ist diese Frage unzulässig.
🗯️ Am besten antwortest du mit Bedacht: "Meine beruflichen Pläne sollten hier von primärer Bedeutung sein."
❓**Die "Granny"-Falle: "Wie alt sind Sie?"**Obwohl dieses Detail oft in Lebensläufen auftaucht, ist es im Vorstellungsgespräch unangebracht, das Alter zu erfragen. Es könnte als Grundlage für Altersdiskriminierung dienen und das Unternehmen könnte sich dem Vorwurf aussetzen, qualifizierte Bewerber aufgrund ihres Alters auszuschließen.
🗯️ Mit Charme und Takt könntest du erwidern: "Ich bin im besten Alter, um die Herausforderungen dieser Position zu meistern."
❓**Der "Ironman"-Angriff: "Sind Sie gesundheitlich voll einsatzfähig?"**Es ist unzulässig, Informationen über den Gesundheitszustand des Bewerbers oder der Bewerberin zu verlangen, es sei denn, eine spezielle Krankheit würde die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Hieraus könnte eine gesundheitliche Diskriminierung resultieren.
🗯️ Überzeuge mit Selbstbewusstsein und r****eagiere gelassen: "Ich bin fit genug, um die Anforderungen an diese Stelle zu erfüllen."
🎥 Assessment Center Insights:
❓**Die "Himmelsstürmer"-Hürde: "Welche Religion bekennen Sie?"**Diese Frage berührt die Grundfreiheiten und Menschenrechte einer Person. In vielen Ländern ist die Diskriminierung aufgrund von Religion ausdrücklich verboten. Unternehmen sollten Einstellungsentscheidungen auf der Grundlage der Kompetenzen und Fähigkeiten eines Bewerbers treffen, nicht aufgrund seiner persönlichen Glaubensüberzeugungen.
🗯️ Hier könntest Du die unzulässige Frage mit einer starken Aussage beantworten: "Ich glaube an den Erfolg und an das Recht, in Vorstellungsgesprächen keine unzulässigen Fragen beantworten zu müssen."
❓**Das "Schlafzimmerblick"-Schach: "Wie ist Ihre sexuelle Orientierung?"**Es verstößt gegen die Privatsphäre und individuellen Freiheiten von Bewerbenden, nach der sexuellen Orientierung zu fragen. Sie hat keinen Einfluss auf die Fähigkeit der Bewerber•innen, ihre Arbeit zu erfüllen und könnte zu Vorurteilen oder Diskriminierung führen.
🗯️ Mit einem Lächeln und Takt könntest du antworten: "Ich sehe nicht, wie das relevant für meine Bewerbung ist."
Denke daran: Du hast das Recht, in Deinem Vorstellungsgespräch respektiert zu werden. Du musst keine Fragen beantworten, die Dir unangemessen oder unzulässig erscheinen. Und immer gilt: Deine Fähigkeiten und Erfahrungen sind die wahren Stars des Gesprächs!
Denn am Ende gilt: Du sollst Dich im Vorstellungsgespräch wohl fühlen. Ein Arbeitgeber, der unzulässige Fragen stellt, vermittelt kein gutes Bild von der Unternehmenskultur.
Welche unzulässige Frage wurde Dir im Bewerbungsgespräch schon gestellt? Verrate es uns in den Kommentaren!
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