Die besten Steuertipps: Wie kann ich als Gutverdiener kräftig Steuern sparen?
Wer viel verdient, muss auch viel ans Finanzamt zahlen. Stimmt das wirklich? Der WiWo Coach nennt die besten Tipps gegen zu hohe Abgaben.
Die Frage: Einkommensstarke tragen einen besonders hohen Anteil am Steueraufkommen. Von Gehaltserhöhungen bleibt bei ihnen oft wenig übrig. Lässt sich das ändern?
Die Antwort vom WiWo Coach, Stefan Heine, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer bei smartsteuer: Es kommt vor allem auf die richtigen Ausgaben an. Denn viele Investitionen honoriert der Staat bei der Steuererklärung. Sie bekommen dann im besten Fall einen großen Teil ihrer Ausgabe zurück, weil weniger Steuer anfällt.
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Das fängt mit kleinen Beträgen an, etwa bei den beruflichen Ausgaben. Pauschal werden bei Arbeitnehmern derzeit im Jahr 1230 Euro berücksichtigt. Nur wenn die eigenen Ausgaben höher sind, setzt das Finanzamt diesen höheren Betrag an. Unter dem Posten „berufliche Ausgaben“ laufen beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeit, aber auch Teilnahmegebühren an Fortbildungen oder der Kaufpreis von Fachliteratur. Es lohnt sich unter Umständen, Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, wenn der Pauschbetrag dann deutlich überschritten wird. Fielen im Jahr darauf keine Ausgaben mehr an, würde der Pauschbetrag dann trotzdem steuermindernd gewertet.
Hohe Steuerabzüge vermeiden
Um hohe Steuerabzüge bei Gehaltserhöhungen zu vermeiden, empfehlen sich steueroptimierte Extras. Ein Dienstrad kann hier interessant sein, egal ob E-Bike, Rennrad oder Mountainbike. Kann es auch privat genutzt werden, müssen dabei nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuert werden, als „geldwerter Vorteil“.
Das Rad wird meist vom Arbeitgeber geleast. Der wiederum schließt mit Ihnen einen Überlassungsvertrag ab und wird meist eine Barlohnumwandlung vereinbaren. Die Leasinggebühren werden Ihnen dann zwar vom Lohn abgezogen. Weil Sie aber Steuern und Sozialbeiträge sparen, ist das dennoch attraktiv.
Bei einer anstehenden Gehaltserhöhung wären auch Zuschüsse zu Kosten der Kinderbetreuung sinnvoll. Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern bleiben solche Zuschüsse komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Vorauszahlung von PKV-Beiträgen
Vor allem Gutverdiener sind oft privat krankenversichert. Steuerlich sollten sie dann über Vorauszahlungen der PKV-Beiträge nachdenken. Beiträge für bis zu drei Jahre werden direkt im Jahr der Zahlung steuerlich berücksichtigt. Dabei geht es allerdings ausschließlich um Beiträge für eine Basiskrankenversicherung. Somit bleiben beispielsweise Beiträge für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein-Bett-Zimmer außen vor.
In den Folgejahren würden die PKV-Beiträge dann nicht mehr anfallen und das bietet einen großen Vorteil: Damit könnten andere Versicherungsbeiträge, etwa für eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, steuerlich geltend gemacht werden. Ohne die Vorauszahlung hätten diese steuerlich meist keinen Effekt, weil schon mit den Krankenversicherungsbeiträgen die steuerlichen Maximalbeträge für Vorsorgeaufwendungen überschritten würden (meist 1900 Euro bei Angestellten und Rentnern, 2800 Euro bei Selbstständigen). Nun steht dieser Rahmen voll zur Verfügung. Über mehrere Jahre kann dies einige tausend Euro an Steuern ersparen – ohne dass damit in Summe höhere Ausgaben verbunden wären.
Wichtig: Die Vorauszahlungen sollten bis Mitte Dezember geleistet werden, damit sie steuerlich wirklich dem laufenden Jahr zugeordnet werden. Sonst greift die „Zehn-Tage-Regel“: Nach dieser Regel werden Beitragszahlungen ab dem 22.12. dem Folgejahr zugeordnet.
Immobilien eignen sich zum Steuern sparen
Auch Immobilien eignen sich zum Steuern sparen. Wer schon immer einmal eine Ferienwohnung am Meer haben wollte, kann sich mit genügend Kapital beispielsweise diesen Traum verwirklichen – und auch hierbei steuerlich profitieren. Denn die Ausgaben, die etwa für die energiesparende Renovierung und Instandhaltung geleistet werden, können abgeschrieben werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Ferienwohnung dafür wirklich von Dritten genutzt, also vermietet wird. Am besten wird daher ein Vermittler beauftragt. Wird kein Vermittler beauftragt, werden die Kosten und Zeiten des Leerstandes zwischen Eigennutzung und Vermietung aufgeteilt, oft hälftig. Damit könnten dann auch weniger Kosten abgesetzt werden.
Das Besondere an Immobilien: Die Investitionen in die Immobilie mindern die Steuer. Gleichzeitig erhöhen diese Investitionen bestenfalls auch den Wert der Immobilie. Spätestens nach zehn Jahren kann die Immobilie aber steuerfrei verkauft werden, sodass auch diese Wertsteigerung dann steuerfrei bleibt.
Wer eine Ferienwohnung im Ausland kauft, sollte sich über die nationalen Regelungen informieren. Mieteinnahmen, zum Beispiel in Italien, müssen dort versteuert werden. Teilweise werden die Einkünfte auch in Deutschland noch als Progressionseinkünfte berücksichtigt – diese sind zwar steuerfrei, aber erhöhen den Steuersatz.
Rechtlicher Hinweis: Zwischen den Lesern und Nutzern des WiWo Coach und der Handelsblatt GmbH kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Die Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Die Handelsblatt GmbH vermittelt und vermakelt im Zusammenhang mit den Beiträgen keine Versicherungen, Kapitalanlagen oder sonstige Finanzprodukte. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser. Eine Anlageberatung findet zu keiner Zeit statt.
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