Beitragsbemessungsgrenzen: So viel mehr müssen Gutverdiener 2025 für Rente und Krankenkasse zahlen
Eine echte Überraschung ist es nicht, dass die Sozialabgaben – also die Beiträge zur gesetzlichen Rente, aber auch der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – zum Jahreswechsel steigen werden. Doch bislang war der Umfang der Steigerung kaum absehbar. Nun sind erste Werte durchgesickert. Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen relativ stark angehoben werden, analog zur vergleichsweise positiven allgemeinen Einkommensentwicklung. Damit müssen vor allem Gutverdiener im kommenden Jahr mehr zahlen. Allerdings werden durch voraussichtlich steigende Beitragssätze auch Normalverdiener stärker zur Kasse gebeten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen bilden das maximale Gehalt ab, das bei der Beitragsberechnung angesetzt wird. Darüber steigt der Beitrag nicht mehr weiter. Noch handelt es sich bei den neu geplanten Grenzwerten nur um einen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den als Erstes die „Bild"-Zeitung berichtet hatte. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte die genannten Werte später.
Die höchste Grenze gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von 2025 an soll der Rentenbeitrag dort bundesweit auf bis zu 8050 Euro Bruttogehalt im Monat anfallen. Noch liegt die Grenze in den alten Bundesländern bei 7550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7450 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist die Grenze, ab der der Beitrag nicht mehr weiter steigt, niedriger. Von 2025 an soll sie bei 5512,50 Euro liegen, noch sind es 5175 Euro monatlich.
Anhebung der Beitragssätze dürfte alle treffen
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen wirken sich nur aus, wenn das eigene Gehalt über der alten Grenze liegt. Lag es ohnehin darunter, war schon bisher der entsprechende Beitrag auf das Gesamteinkommen fällig. Insofern wirkt sich diese Anpassung nur bei Gutverdienern aus. Durch die Anpassung sollten Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligt werden, hieß es seitens des Bundesarbeitsministeriums.
Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass auch die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen 2025 teils deutlich steigen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird erwartet, dass der kassenindividuelle Zusatzbeitrag im Schnitt von 1,7 auf womöglich 2,45 Prozent steigen könnte. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung könnte der Beitragssatz bei Angestellten mit einem Kind von 3,4 auf 3,6 Prozent steigen, je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Möglich ist auch ein noch stärkerer Anstieg.
Je nach Anzahl der Kinder sind bei der Pflegeversicherung abweichende Beitragssätze möglich. Bei Kinderlosen sind es bislang schon 4,0 Prozent, von denen der Arbeitnehmer 2,3 Prozentpunkte übernehmen muss. Eine gute Nachricht: Wenigstens der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll aller Voraussicht nach auch 2025 unverändert bei 18,6 Prozent liegen.
Ob und wie stark die Beitragssätze der verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherungen steigen werden, steht derzeit noch nicht fest. Die genannten Werte sind reine Schätzungen. Zudem sind auch bei anderen Sozialabgaben noch Anhebungen möglich, etwa bei der Arbeitslosenversicherung.
Diese Anhebungen haben einen großen Effekt. Anders als die höheren Beitragsbemessungsgrenzen treffen die höheren Beitragssätze alle Arbeitnehmer. Schließlich steigt damit auch unterhalb der alten Bemessungsgrenzen der zu zahlende Beitrag.
Wie hoch fällt die Belastung unter dem Strich je nach Monatseinkommen aus? Eine Musterrechnung in Schritten von 500 Euro Bruttomonatsgehalt für einen Angestellten mit einem Kind (sonst abweichender Beitrag zur Pflegeversicherung möglich) in den alten Bundesländern zeigt es. Dabei müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der höheren Sozialabgaben schultern. Die angesetzten höheren Beitragssätze sind reine Schätzungen.
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Auf dieser Basis zeigt sich: Am stärksten werden Besserverdiener ab 8500 Euro getroffen. Ihre Sozialabgaben steigen durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Beitragssätze um 8,7 Prozent. Einen überdurchschnittlichen Anstieg gibt es allerdings auch in der Gehaltsstufe bei 5500 Euro, mit plus 5,7 Prozent. Diese Effekte hängen mit den angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen zusammen.
2000 Euro Bruttomonatsgehalt: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 15,00 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 4,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 19,00 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
2500 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 18,75 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 5,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 23,80 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
3000 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 22,50 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 6,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 28,50 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
3500 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 26,25 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 7,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 33,25 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
4000 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 30,00 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 8,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 38,00 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
4500 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 33,75 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 9,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 42,75 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
5000 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt allein aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 37,50 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes um 10,00 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 47,50 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent.
5500 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der angehobenen Beitragsbemessungsgrenze um 94,23 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der höheren Bemessungsgrenze um 22,05 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 116,28 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 5,7 Prozent.
6000 bis 7500 Euro Bruttomonatsgehalt: Der GKV-Beitrag steigt aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der angehobenen Beitragsbemessungsgrenze um 96,36 Euro monatlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der höheren Bemessungsgrenze um 22,50 Euro monatlich steigen. Beim Rentenbeitrag ist keine Änderung absehbar. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 118,86 Euro. Das entspricht bei den betrachteten Gehaltsstufen von je 500 Euro einem Anstieg von 4,9 bis 5,6 Prozent, je nach Einkommenshöhe. Der höchste prozentuale Anstieg betrifft Arbeitnehmer mit exakt 6000 Euro.
8000 Euro Bruttomonatsgehalt: Auch hier wirken sich beim GKV-Beitrag der erwartete höhere Beitragssatz und die angehobene Beitragsbemessungsgrenze aus, was den Beitrag um 96,36 Euro monatlich erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der höheren Bemessungsgrenze um 22,50 Euro monatlich steigen. Zusätzlich wirkt sich hier die angehobene Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Damit steigt der Rentenbeitrag um 83,70 Euro monatlich. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 202,56 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 8,4 Prozent.
8500 Euro und mehr Bruttomonatsgehalt: Auch hier wirken sich beim GKV-Beitrag der erwartete höhere Beitragssatz und die angehobene Beitragsbemessungsgrenze aus, was den Beitrag um 96,36 Euro monatlich erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde aufgrund des erwarteten höheren Beitragssatzes und der höheren Bemessungsgrenze um 22,50 Euro monatlich steigen. Zusätzlich wirkt sich hier die angehobene Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Damit steigt der Rentenbeitrag um 93,00 Euro monatlich. Die Gesamtzusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt bei monatlich 211,86 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 8,7 Prozent.
