Als Folge der Coronakrise kommt es vermehrt zu Entlassungen. - © unsplash / Tim Marshall

Coronavirus führt zu Entlassungswelle

Obwohl der Bund mehrere Milliarden Franken in die Hilfe der Wirtschaft steckt und es als grosses Ziel erklärt hat, Arbeitsplätze zu erhalten, kommt es vermehrt zu Entlassungen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) meldete am 7. April 2020, dass im März 17’802 mehr Arbeitslose als im Vormonat registriert wurden. Die Arbeitslosenquote stieg von 2,5 Prozent im Februar auf 2,9 Prozent im März.

Hinzu kommt, dass nun viele Firmen die Rekrutierung von neuen Arbeitskräften vorübergehend einstellen oder herunterfahren. Jobinterviews finden, wenn überhaupt, dann nur noch online statt. Keine einfache Ausgangslage für die ohnehin schon oft herausfordernde Jobsuche für Arbeitslose.

Wie hilft der Bund?

Immerhin hat der Bund einige Massnahmen vorgestellt, die den Arbeitslosen etwas Luft verschaffen sollen. So wurde die Anzahl Taggelder, welche die Arbeitslosen beziehen können auf maximal 120 mehr aufgestockt. Konkret heisst dies: Arbeitslose haben maximal vier Monate länger Zeit, um wieder einen Job zu finden, bevor sie ausgesteuert werden. Die Anzahl Taggelder hängt vom Alter und der Beitragszeit ab. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass Arbeitslose aufgrund von Corona ausgesteuert werden und in die Sozialhilfe gezwungen werden.

Zudem sind die Arbeitslosen vorerst davon befreit, einen Nachweis für die Stellensuche einzureichen. Dies um die überlasteten Ämter etwas zu entlasten. Der Nachweis über die Stellensuche muss nun erst nach der Coronakrise abgegeben werden.

Stellenmeldepflicht aufgehoben

Die Arbeitgeber wiederum sind vorübergehend von der Stellenmeldepflicht befreit. Die Stellenmeldepflicht bedeutet, dass gewisse Berufsgattungen ihre Vakanzen 5 Tage vor der Veröffentlichung zuerst dem RAV zugänglich machen müssen. So erhalten gemeldete Arbeitslose einen Zeitvorsprung, um sich auf diese Stellen zu bewerben. Die vorläufige Aufhebung dieser Steuermeldepflicht hat das Ziel, die Rekrutierung während der aktuellen Coronakrise, insbesondere in stark betroffenen Branchen (z.B. Gesundheitswesen), zu erleichtern. Für die Arbeitslosen bedeutet dies jedoch im Umkehrschluss, dass der übliche Zeitvorsprung wegfällt.

Was gilt es zu beachten?

Wie die meisten Dienstleister hat auch das RAV geschlossen und die Arbeitslosen können nur noch via Telefon mit ihrer zuständigen Stelle in Kontakt treten. Wichtig ist es, mit der zuständigen Stelle die momentane Situation zu besprechen und sich über die Sonderregelungen zu informieren. Nicht zu vergessen ist, dass die bestehenden Pflichten für Arbeitslose bestehen bleiben. Sie sind angehalten, ihre Stellensuche trotz der erschwerten Lage fortzusetzen.

Good News

Etwas Positives zum Schluss: Auch wenn gerade sehr viele Unternehmen Entlassungen in die Wege leiten müssen, gibt es auch wenige Ausnahmen, die gerade jetzt viele neue Personen einstellen. Aufgrund von Corona sahen sich unter anderem die Digitec Galaxus AG oder die Brack.ch AG mit einer erhöhten Nachfrage konfrontiert, sodass sie mehrere 100 Personen neu temporär einstellten. In ihren Stellenausschreibungen richteten sie sich konkret an Personen, die aufgrund der Pandemie ihren Job verloren hatten.

Wie ergeht es Ihnen beruflich in dieser Krise? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen als Kommentar unter diesem Artikel mit.

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