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Diese Punkte sollten Sie beim Ferienbezug beachten

Regelmässig empfehlen wir Ihnen lesenswerte Beiträge aus dem Bereich «Job & Karriere». Die Feriensaison steht vor der Tür. Finden Sie in diesem Beitrag nützliche Tipps, was Sie aus arbeitsrechtlicher Perspektive für die schönste Zeit des Jahres beachten sollten.

  1. **Darf der Chef die Ferien streichen?**Kennen Sie dieses Szenario? Sie freuen sich schon seit Monaten auf Ihre langersehnten und wohlverdienten Ferien. Dann kommt es doch anders als erwartet: vier Wochen vor der geplanten Abreise streicht Ihnen der Arbeitgeber Ihre Ferien mit der Begründung „Ihre Ferien kommen ungelegen“. Ist das überhaupt erlaubt? Was ist in solchen Fällen zu tun? Zum Artikel von 20Minuten

  2. Wie verhält es sich bei Teilzeitarbeit mit Ferien? Im Grunde nicht anders als bei der Vollzeitbeschäftigung. Grundsätzlich gilt: Auch Teilzeitangestellte haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Diese Regelung trifft auch auf Stundenlöhner zu. Zum Artikel vom Beobachter

  3. Je älter desto mehr Ferientage? Der Zürcher Regierungsrat will die Ferienregelung für das kantonale Personal an die Bedingungen von vielen privaten und anderen öffentlichen Arbeitgebern anpassen. Doch nicht alle sind mit der neuen Regelung zufrieden. Welche Alterguppe am meisten profitiert, lesen Sie im folgenden Beitrag. Zum Artikel vom SRF

Ihre Meinung ist gefragt – welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber in puncto Ferienbezug gemacht? Nicht bezogene Ferientage verjähren erst nach fünf Jahren. Haben Sie schon einmal «nicht beanspruchte» Ferientage beim Arbeitgeber geltend gemacht? Diskutieren Sie gerne mit.

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