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Diese sieben Sätze versauen Dir Dein Arbeitszeugnis – ohne dass Du es merkst!

Er checkt's nicht: Über wohlklingende Arbeitszeugnisse sollte man sich nicht zu früh freuen (©getty images/P. Bradbury)

Was für Laien super klingt, kann in Wahrheit versteckte Kritik sein. Sieben Beispiele, wann Du genauer hinschauen solltest.

„Er war stets bemüht“ – dass man mit diesem Satz im Arbeitszeugnis schon verloren hat, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Doch viele verschlüsselte Aussagen sind für Laien  noch immer schwer als negative Bewertung zu entlarven.

Wir verraten Dir, hinter welchen harmlos klingenden Aussagen sich Kritik verbirgt und wie Du darauf reagieren solltest.

1. „Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.“

Eine schwäbische Redewendung lautet: „Ned gschimpft isch globt gnua“ – Nicht geschimpft ist gelobt genug. Für Arbeitszeugnisse gilt das allerdings nicht. Mit der Formulierung „Es gab keinen Anlass zur Beanstandung“ heben Personaler·innen hervor, dass es nichts hervorzuheben gibt. Was wirklich zwischen den Zeilen steht: Die Leistung war okay. Aber keineswegs lobenswert.

2. „Sie pflegte ein tadelloses Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten.“

Klingt doch gut, oder? Schließlich sind hier alle Personen aufgeführt, mit denen man im Berufsleben ein gutes Verhältnis pflegen sollte. Irrtum! Hier ist die Reihenfolge entscheidend. Vorgesetzte werden in diesem Fall zuletzt genannt. Das deutet darauf hin, dass die Arbeitnehmerin ein Problem mit Autorität hatte.

3. „Herrn Mustermann wurden folgende Aufgaben übertragen: …“

Du bist der Meinung, dass auf diese Formulierung das wirklich Wichtige folgt: die Aufgaben. Weit gefehlt! Das Wesentliche ist schon gesagt. Denn Personaler·innen lesen: Dem mangelt es an Eigeninitiative. Das lässt sich aus der passiven Formulierung ableiten, sie lässt auf Faulheit schließen. Er hat sich die Arbeit leider nicht geschnappt und erledigt. Sie musste ihm aktiv aufgetragen werden.

Ähnlich verhält es sich mit: „Er erledigte seine Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“ Heißt: Hier hat jemand nur das Nötigste gemacht und sich nicht durch besondere Leistungen hervorgetan.

🧑‍🏫 Extra: Das Schulnoten-System im Arbeitszeugnis

Note 1: „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“

Note 2: „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“

🟡 Note 3: „Zu unserer vollen Zufriedenheit“

🟡 Note 4: „Zu unserer Zufriedenheit“

🔻 Note 5: „Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“

🔻 Note 6: „Bemühte sich, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“

4. „Sie bestellte Büromaterial mit größter Sorgfalt.“

Du denkst: „Schön, dass meinem Arbeitgeber auch solche Kleinigkeiten aufgefallen sind.“ Ein Trugschluss. Denn je mehr unwichtige oder selbstverständliche Tätigkeiten im Zeugnis aufgelistet werden, desto schlechter fällt die Beurteilung des eigentlichen Jobs aus. Auch wenn Du Dir für nichts zu schade warst und überall mit angepackt hast: Im Arbeitszeugnis sollten keine Aufgaben landen, für die Du offensichtlich überqualifiziert und überbezahlt bist. Schon gar nicht an erster Stelle bei einer Aufzählung Deiner Aufgaben. Prüfe stets, was Priorität haben sollte.

5. „Er war ein geschätzter Gesprächspartner.“

Aber leider nicht nur fürs Geschäftliche: Diese Beurteilung lässt durchblicken, dass hier jemand gern und viele Privatgespräche geführt hat und damit nicht nur die eigene Arbeitszeit, sondern auch die der Kolleg·innen verquatscht hat. Lange Rede, kurzer Sinn: Wer diese Formulierung in seinem Zeugnis liest, sollte trotzdem das Gespräch suchen – und zwar mit dem alten Arbeitgeber.

6. „Sie war ihren Mitarbeitern jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte.“

Verständnis. Das ist doch heutzutage eine wertvolle Führungsqualität, oder? Leider nein. In der Zeugnissprache versteht man unter verständnisvoll: nicht durchsetzungsfähig und keine Autorität.

7. „Wir wünschen ihm weiterhin Glück.“

Ach, das ist ja nett, vielen Dank. Glückwünsche nimmt man doch gern entgegen ... Aber nicht im Arbeitszeugnis. Hier fehlt so einiges, bis die Abschlussformel auch beim potentiellen neuen Arbeitgeber für Glücksgefühle sorgt.

Statt „Glück“ wünscht ein zufriedener Arbeitgeber „sowohl beruflich als auch privat“, „weiterhin viel Erfolg“ und „alles Gute“.

Finden sich am Ende des Arbeitszeugnisses überhaupt keine Wünsche für die Zukunft? Oje, oje. Das Unternehmen und Du, ihr seid offensichtlich nicht im Guten auseinander gegangen. Und noch eine schlechte Nachricht: Als Arbeitnehmer·in hast Du laut aktueller Rechtsprechung kein Anrecht auf eine persönliche Schlussklausel.

Die Abschlussformel im Arbeitszeugnis sollte vier Elemente enthalten:

  1. Grund des Ausscheidens
  2. Dank
  3. Bedauern
  4. Wünsche für die Zukunft

Erst mit allen vier Elementen gilt die Schlussformel als vollständig.

Beispiel für ein Happy End im Arbeitszeugnis: „Herr Mustermann verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sehr, ihn zu verlieren, und bedanken uns für seine stets vorbildliche Leistung. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

⚖️ Ungerechtfertigte Kritik? So wehrst Du Dich dagegen

Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anrecht auf ein „gutes“ Zeugnis haben, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das qualifizierte Arbeitszeugnis, das etwas über die Leistungen aussagen soll und nur auf Anforderung der Arbeitnehmenden erstellt wird, muss laut Bundesarbeitsgericht lediglich von „verständigem Wohlwollen“ geprägt sein. Arbeitgebern bietet dieser Umstand immer noch viel Raum zur sprachlichen Verschleierung.

Anders verhält es sich mit sogenannten „Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen. Das sind Floskeln, die eigentlich positiv klingen, aber in Wahrheit eine absolut negative Bedeutung haben. Dahinter verbirgt sich keine Benotung, sondern eine versteckte Art, um Verhaltensweisen zu beschreiben, die den Frieden am Arbeitsplatz stören – wie sexuelle Belästigung oder Alkoholismus. Diese Geheimcodes sind laut §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung verboten.

Dennoch kann es passieren, dass ungeschickte Formulieren versehentlich ins Zeugnis rutschen. Gerade in kleinen Betrieben, in denen Mitarbeitende sich „nebenbei“ um das Personal kümmern müssen, ist das keine Seltenheit. Auch selbst vorformulierte Arbeitszeugnisse können schaden, wenn man sich nicht mit der Zeugnissprache auskennt.

Aber was kannst Du tun, wen Dir eine der oben genannten Formulierungen in Deinem Arbeitszeugnis begegnet und Du Dich damit nicht richtig beurteilt fühlst?

  1. Nutze Dein Anrecht auf Korrektur. Bitte Deinen Arbeitgeber, das Zeugnis zu überarbeiten.
  2. Falls demnächst ein Arbeitszeugnis wegen eines Jobwechsels ansteht: Fordere Dein Zeugnis auf jeden Fall fristgerecht an. So kannst Du direkt das persönliche Gespräch suchen, wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt.

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Hast Du Fragen zum Thema Arbeitszeugnis? Stelle sie in den Kommentaren und lass uns diskutieren!

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