Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht
Arzneimittelversorgung nach dem VOASG – was ist neu?
Für gesetzlich Versicherte sollen künftig bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die gleichen Preise gelten – unabhängig davon, ob sie über eine Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat bezogen wurden. Beabsichtigt ist, dass Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr gewähren dürfen. Daraus ergeben sich insbesondere Änderungen in § 129 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), im Apothekengesetz und des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel. Die Kompetenzen der Apotheker werden zudem erweitert: Apotheken sollen u. a. sog. pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch eine Vergütung erhalten. Mit Einführung des § 31 Abs. 1b SGB V ist nun die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts möglich. Weitere Änderungen wurden in § 130a SGB V, § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 17 der Apothekenbetriebsordnung vorgenommen.
Die Regelungen sind überwiegend zum 15.12.2020 in Kraft getreten, vereinzelte Änderungen traten zum 01.01.2021 in Kraft.
https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Essentials_aus_dem_Pharma-_und_Sozialrecht-01-2021
