Gastro-Lockdowns, Kurzarbeitergeld, Übergangsfristen - Welche Maßnahmen die Politik in Berlin beschlossen hat
Was heute in Berlin beschlossen wurde und was das für Hoteliers und Gastronomen bedeutet….
Zur Klarstellung, weil es da viele Fragen gibt: Bundestag und Bundesrat haben heute beschlossen, dass zukünftig regionale Corona-Lockdowns in der Gastronomie möglich sind. Das gilt auch für Bars, Clubs und Diskotheken. Auch Messen und Kongresse können staatlicherseits abgesagt werden.
Das neue Infektionsschutzgesetz untersagt (!) allerdings ein Verbot von Übernachtungsangeboten. Auch ein Reiseverbot (innerdeutsch) wird explizit ausgeschlossen.
Derzeit gelten allerdings vielerorts strengere Maßnahmen. Diese sollten eigentlich bis zum 15. Dezember befristet sein. Diese Frist wurde jetzt verlängert. Das bedeutet: Wurden von Landesregierungen bereits vor dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 auf Basis der alten Rechtslage schärfere Maßnahmen getroffen, können nun bis zum 19. März 2022 beibehalten werden.
Eine sehr zentrale Forderung des DEHOGA wurde ferner von Bundestag und Bundesrat beschlossen: Die erhöhten Leistungssätze für Beschäftigte, die schon längere Zeit in Kurzarbeit sind (§ 421c Absatz 2 SGB III) wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Außerdem wird die Regelung auf Beschäftigte ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.
Nicht im Gesetzespaket enthalten ist die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Auch die gewerbesteuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise sind verlängert worden: Betriebe, die unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen sind, können bis zum 30. Juni 2022 Anträge auf Herabsetzung stellen.
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