Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Konsequenzen für die Heilmittelwerbung

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs versucht der Gesetzgeber erneut insbesondere missbräuchliche Abmahnungen im Wettbewerbsrecht einzudämmen und ändert dazu das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Trotz verschiedener Bemühungen in der Vergangenheit – zuletzt durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Okt. 2013 – werden in bestimmten Wirtschaftsbereichen weiterhin in hoher Zahl missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen. Dabei geht es den Abmahnenden keineswegs um den fairen Wettbewerb, sondern vielmehr darum, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu generieren. Aktueller Anlass für die neuerliche Reform waren Klagen über missbräuchliche Massenabmahnungen, insbesondere von Online-Händlern, die ihren Impressumspflichten nach § 5 TMG oder ihren Verbraucherinformationspflichten nach Art. 246 ff. EGBGB ganz oder z. T. nicht nachkommen, oder in Spezialgesetzen vorgesehene Angaben zum Energieverbrauch oder Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht oder unvollständig umsetzen oder die unwirksame AGB-Klauseln verwenden.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Gesetz_gegen_Abmahnmissbrauch

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